Kategorien
Allgemein

Zulassung Psychotherapie ohne ECTS-Punkte?

Zulassung Psychotherapie ohne ECTS-Punkte?Zulassung Psychotherapie ohne ECTS-Punkte- Fachschaft Psychologie Hagen

Zulassung Psychotherapie ohne ECTS-Punkte?

Viele Psychologie-Studiengänge an deutschen Universitäten (wie z.B. auch an der FernUni Hagen) bieten das Psychologie-Studium an, ohne dass eine ausreichende Anzahl von ECTS-Punkten in klinischer Psychologie eingeschlossen ist, die für die weiterführende Ausbildung als psychologische/r Psychotheapeut/in notwendig sind. Damit ist der Weg in die eigene psychotherapeutische Praxis aber noch nicht endgültig verschlossen.

Auf der gemeinsamen Veranstaltung mit dem Fachschaftsrat Psychologie der FernUni Hagen am 1. September 2023 berichteten Dr. Michael Petery (AKST), Serpil Beltran-Ollero (Psychologin M.Sc., FernUni Hagen) und Tim Nik (Psychologe M.Sc.) über die Möglichkeiten, welche die Überprüfung nach Heilpraktikergesetz für Psychologen bietet.

 

Videodownload (Handy Hochformat)

Zulassungswege Psychotherapie in Deutschland

Rechtlich gibt es in Deutschland verschiedene Wege, die Heilerlaubnis Psychotherapie zu erwerden. Folgende Berufsgruppen haben diese Zulassung:

  • Jeder approbierte Arzt hat die Zulassung durch die Approbation, auch ohne Zusatzausbildung
  • Jeder psychologische Psychotherapeut mit Approbation, die das Psychologiestudium mit ausreichend ECTS-Punkten voraussetzt und die anschließende Ausbildung an einem privaten Institut
  • Absolventen des neu geschaffenen Studiengangs Psychotherapie nach Erlangung der Approbation
  • Jeder Inhaber einer allgemeinen Heilpraktikererlaubnis
  • Jeder Inhaber einer Erlaubnis zur Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz
  • Absolvent*innen eines Psychologiestudiums mit ausreichend ECTS-Punkten in klinischer Psychologie können in einigen Bundesländern beim Gesundheitsamt auch ohne Überprüfung die Erlaubnis zur Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz erteilt bekommen
  • Absolventen eines Studiums der Pädagogik oder Sozialpädagogik können nach einer Zusatzausbildung die Approbation zur Ausübung der Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen erwerben

Zulassung nach Heilpraktikergesetz als berufliche Chance

Natürlich klingt es auf den ersten Blick befremdlich, nach einem hochkarätigen wissenschaftlichen Hochschulstudium eine Erlaubnis nach Heilpraktikergesetz einholen zu müssen.

Andererseits ist es beruhigend zu wissen, dass aus Klientensicht nicht die Form der Zulassung eines Therapeuten oder einer Therapeutin entscheidend ist, sondern die fachliche Qualifikation und das menschliche Zueinanderpassen.

Und hier liegt ein entscheidender Punkt: Zulassung nach Heilpraktikergesetz muss keineswegs Psychotherapie mit einem methodisch und inhaltlich geringeren Anspruch als bei einem/einer Psychotherapeuten/tin mit Approbation bedeuten. Es fehlt hier allerdings weithin an den entsprechenden Fortbildungsmöglichkeiten, die bislang nur psychologischen PsychotherapeutInnen vorbehalten waren.

Die AKST bietet daher im 1. Studienjahr  ihres Fortbildungsprogramms insgesamt 7 Fortbildungsmodule à 16 x 60min, welche die Klinische Psychologie auf aktuellem Stand der Forschung und im Einklang mit den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. umfassend abbilden. Die dabei erworbenen Kenntnisse eignen sich gut dazu, sich gezielt auf die Überprüfung Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz (nicht zu verwechseln mit der allgemeinen Heilpraktikerprüfung!) vorzubereiten. Diese Überprüfung hat seit Jahren ein ausgesprochen hohes Niveau (mit ca. 70% Durchfallquote) und setzt diagnostische Kenntnisse der ICD 10 bzw. ICD 11 voraus.

Die AKST bietet aber nicht nur einen solchen Vorbereitungskurs, sondern vermittelt im 2. Studienjahr alles notwendige Fachwissen, um eine eigene psychotherapeutische Praxis mit Spezialisierung im Bereich Sexualtherapie anbieten zu können. Eine solche Spezialisierung ist sinnvoll, um für den eigenen Berufserfolg mit einem geschärften Profil auf dem Therapiemarkt findbar zu sein.

Zusätzlich sinnvoll: die Fortbildung an der AKST kann auch parallel zum Psychologie-Studium erfolgen, da die Überprüfung beim Gesundheitsamt keinen Studienabschluss voraussetzt. Im Idealfall ist es also möglich, bereits während des Studiums erste Klient*innen in der eigenen Praxis zu empfangen.

Der Aufbau der eigenen Praxis

Die Erfahrungen der AbsolventInnen des AKST bestätigen, was seit Jahren in den Medien berichtet wird: für Psychotherapie besteht in Deutschland eine Versorgungsnotlage- das heißt, auch Praxen für Selbstzahler haben in der Regel keine Probleme einen eigenen Kundenstamm aufzubauen. Davon berichtete beim Infoabend ausführlich Serpril Beltran-Ollero, die sofort nach Freischaltung ihrer Praxiswebseite in München die ersten KlientInnen-Anfragen bekam.

Supervision und lebenslanges Lernen

Ein weiterer wichtiger Aspekt an der AKST ist die ständige (freiwillige) Qualitätskontrolle der AbsolventInnen im Rahmen unserer Supervisionsgruppen und durch Einzelsupervision. Auch damit bauen wir einen Standard auf, der den wissenschaftlichen Erkenntnissen für eine fundeierte und verantwortungsvolle Psychotherapie entspricht.

Zulassung Psychotherapie ohne ECTS-Punkte- Fazit

Wenn die Kassenzulassung nicht das primäre Ziel ist, kann die Zulassung Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz eine vollwertige Alternative sein. Angesichts des überwältigenden Mangels an Psychotherapieangeboten in Deutschland bietet Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz gute berufliche Chancen- insbesondere für Psychologen, die eine Zulassung Psychotherapie ohne ECTS-Punkte suchen.

Weitere Infos:

info@akademie-sexualtherapie.de