Mündliche Prüfung Heilpraktiker Psychotherapie – auf dieser Seite stellen wir aktuelle Prüfungsprotokolle vor, die uns AKST-AbsolventInnen zur Verfügung gestellt haben. Einen herzlichen Dank für Eure Unterstützung!
Die AKST bietet für alle eigenen Absolvent*innen, aber auch für alle anderen Interessent*innen regelmäßig Kurse zur Prüfungsvorbereitung inkl. Simulation der mündlichen Prüfung an. Wenn Ihr Euch dafür interessiert, schreibt uns einfach eine kurze Mail und wir mailen Euch das aktuelle Kursangebot.
Die Prüfung Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Prüfungsfragen der schriftlichen Prüfung haben wir auf einer eigenen Seite zusammengestellt und kommentiert.
Prüfungsprotokoll Nr. 1
Mündliche Prüfung Heilpraktiker Psychotherapie Saarland
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Amtsärztin bittet um Vorstellung meiner Person und was ich mit dem HPP vorhabe
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Sie möchte allgemein wissen, was ich gesetzlich beachten muss
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Hier habe ich nachgefragt, weil ich mir unsicher war. Ich habe dann mit dem HeilprG angefangen, von der Berufsordnung (Pflichten) und den Patientenrechten gesprochen. Ich erinnere mich nicht an alles, sie hatte noch ein oder zwei Nachfragen, die ich beantwortet habe. Wichtig war Ihnen noch zu hören, dass wir nicht AM Körper arbeiten dürfen bzw. keine Untersuchungen und Behandlungen am Körper durchführen
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Dann hat sie abgegeben an den Heilpraktiker.
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Dieser fragt, welche Störungsbilder mir in meiner Praxis begegnen und was ich dann mache, wenn jemand zu mir kommt
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Habe Störungsbilder aufgezählt, mit denen ich zuvorderst zu rechnen habe und dass ich eine Anamnese mache, vor allem organisch und Medikamente ausschließen muss, Suizidgefahr, Substanzkonsum usw. und habe erklärt, was zum Psychopathologischen Befund gehört. Ich habe von mir aus Zwangseinweisung thematisiert
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Er fragt nach meiner Traumaausbildung
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da habe ich gesagt, dass ich dort noch mehr Fobi bräuchte und aktuell, und ich dann nur stabilisierend arbeiten würde.
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Ob ich begleitend tätig werden würde:
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müsste ich im Einzelfall und in Absprache mit Therapeutin besprechen, aber prinzipiell ja.
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Da ich bereits in eigener Beratungspraxis arbeite: Wie ich an meine Klienten gekommen bin:
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Internetauftritt und Empfehlung von Kollegen, die Wartezeit haben. Hier konnte ich außerdem auf regelmäßige Supervision und Netzwerk mit anderen Psychotherapeut*innen hinweisen
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Frage der Psychotherapeutin: warum ich den HPP brauche, wenn ich ja schon eine Praxis habe?
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Weil ich Menschen mit z.B. Depressionen nicht wegschicken möchte und den sexuellen Funktionsstörungen, denen ich mich schwerpunktmäßig widme, häufig auch andere neurotische Störungen zugrunde liegen. (Was ich gerne noch gesagt hätte, dass ja auch die F52 Störungen mit Krankheitswert sind, die ich nur als Beraterin nicht behandeln darf. Das habe ich leider vergessen)
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Frage ob ich alle Leute mit Depressionen behandeln würde?
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Nein nur die leichte, es könnte ja sein, dass Medikamente notwendig sind etc. Habe dann zu den jeweiligen wichtigsten Krankheitsbildern (v.a. Depression, Ängste, sexuelle Funktionsstörungen, Zwänge etc.) noch ein bisschen was erzählt, was mir gerade eingefallen ist, aber das wollten sie so detailliert gar nicht wissen.
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Dann wurde ich rausgebeten und kurz darauf wieder reingerufen: Bestanden 🙂
Ich habe die Prüfung als sehr fair und wohlwollend erlebt. Nicht irrelevant ist sicher, dass ich über 10 Jahre Erfahrung in der Arbeit mit psychisch erkrankten Menschen habe und bereits mehrere, teilweise jahrelange, therapeutische Weiterbildungen im Vorfeld. Dies wurde auch vom Heilpraktiker noch einmal hervorgehoben nach der Prüfung)
Prüfungsprotokoll Nr. 2
Mündliche Prüfung Heilpraktiker Psychotherapie
Fallbeispiel
Eine 27-jährige Referendarin berichtet von starker Müdigkeit, Erschöpfung, Unruhe, Schlafproblemen. Sie hat Schwierigkeiten den Arbeitsalltag zu meistern. Sie hat wenig Kraft, ist tagsüber sehr oft abgelenkt und fühlt sich einfach nicht wohl. Sie hatte schon einmal so eine Situation und das war vor ihrer Abschlussprüfung. Sie hat Angst davor, dass sie ihren Abschluss nicht schafft.
Weiter berichtet sie von körperlichen Symptomen. Während eines Spaziergangs konnte sie auf einmal ihre Beine nicht mehr bewegen. Sie hat es dann noch geschafft, aber es hat dann noch circa zwei Tage gedauert, bis sie wieder richtig laufen konnte. An einem anderen Morgen ist sie aufgewacht und sie konnte nicht richtig sehen. Sie hat alles verschwommen gesehen und hat helle Lichtblitzer gesehen.
Prüfungsablauf
Und jetzt ging es in die Diagnostik. Die Prüferin wollte meine Verdachtsdiagnose wissen.
Ich habe berichtet, dass es sich um depressive Symptome handelt. Da hat sie dann auch gleich genickt und dann wollte sie noch von mir wissen, was ich mit ihr machen würde. Ich habe gesagt, dass ich sie zu einem Psychiater schicken würde, da sie ggf. medikamentös eingestellt werden muss. Die Prüferin wollte nicht wissen, was die Kriterien einer Depression sind. Ich habe von selbst dann weitere differenzialdiagnostische Überlegungen gestellt und habe die Suizidalität abgefragt. Es hat ihr soweit alles gereicht. Sie wollte dann nur noch wissen, wie Antidepressiva funktionieren.
Im zweiten Teil des Fallbeispiels ging es um die Multiple Sklerose. Ich bin nicht sofort darauf gekommen. Tatsächlich fiel mir das schwer, aber ich habe gesagt, dass ich sie zu einem Neurologen schicken würde, und das fand sie super. Dann wollte sie noch bisschen von mir wissen, was ein Neurologe macht. Wie Neuroleptika funktionieren und was die bewirken.
Dann wurden nur einige Fragen zum Betreuungsrecht gestellt. Persönliche Fragen wurden nicht gestellt.
Prüfungsprotokoll Nr. 3
Mündliche Prüfung Heilpraktiker Psychotherapie Hessen
Eine etwas ungewöhnliche Prüfung- offensichtlich hatten sich die Prüfer für eine mündliche Prüfung für den großen Heilpraktiker vorbereitet und dann spontan für die HP-Psych-Prüfung improvisiert…
Anwesend waren der Amtsarzt, ein Gesundheitsamt-Mitarbeiter aus dem Bereich „Fachberatung Psychosoziale Gesundheit“ und eine „große“ Heilpraktikerin als Beisitzerin. Die Prüfung wurde mit einem Diktiergerät aufgezeichnet. Ein Timer wurde auf 30 Minuten eingestellt.
Nach einer kurzen Vorstellungsrunde ging es los. Die erste Hälfte des Gesprächs wurde ich vom Amtsarzt mit Fragen über das allgemeine Heilpraktikergesetz ausgefragt. Die Frage lautete sinngemäß: „Was müssen Sie als Heilpraktiker alles beachten?“. Ich kam ziemlich schnell auf den Trichter, dass er auf das ‚Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung‘ hinauswollte. Selbstverständlich habe ich mich auf diese Frage vorbereitet und mein Wissen wiedergegeben. Mit meiner Antwort war der Arzt zufrieden. Er wollte jedoch mehr (Gedächtnisprotokoll: „Welche Voraussetzungen, Vorgaben oder Bestimmungen gibt es noch?“). Ich habe ihm daraufhin zunächst die Voraussetzungen aufgezählt, die für die Erteilung der Erlaubnis erfüllt sein müssen (Mindestalter von 25 Jahren, ein Hauptschulabschluss, …). Dann bin ich auf das Betreuungsgesetz und das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz eingegangen. Auch das war alles richtig, aber nicht exakt das, was der Arzt in dem Moment hören wollte. Nach mehreren Anläufen und Gedankensprüngen habe ich schlussendlich meine aufsteigende Ahnungslosigkeit signalisiert. Der Arzt hat mich erlöst und mir gesagt, er hätte von mir gerne das Infektionsschutz-, Medikamenten und Hebammengesetz zitiert bekommen. Gesetze, dich ich so explizit nicht gelernt hatte. In dem Moment habe ich mich kurz gefragt, ob ich versehentlich für den großen Heilpraktiker geprüft werde.
Nach diesem holprigen Start folgte Teil 2 der Überprüfung. Der Gesundheitsamt-Mitarbeiter, welcher früher als Psychiater beim lokalen Krankenhaus tätig war, hat das Gespräch geleitet. Zunächst sollte ich erläutern, wie eine typische Anamnese abläuft. Ich bin auf die Selbst-, Fremd- und Familienanamnese eingegangen. Beim Thema Familienanamnese wollte er Details zur genetischen Prädisposition wissen, v.a. wie stark und in welchem Ausmaß die Gene auf die Krankheitsentwicklung einwirken (Stichwort: „Vulnerabilität-Stress-Modell“). In diesem Zusammenhang war es gut, dass ich wusste, welche Störungsbilder mehr oder weniger stark genetisch beeinfluss werden. Im Zusammenhang von der Anamnese wurde auch der psychopathologische Befund abgefragt. Da ich zur Vorbereitung das AMDP-Manual durchgearbeitet hatte, war ich in dem Bereich ziemlich fit und konnte frei erzählen. Die Denkstörungen wurden explizit abgefragt, inkl. welche Störungen typischerweise bei welchen Krankheiten vorkommen. Irritiert war der Prüfer allerdings, als ich behauptete, Zwangsgedanken zählten zu den inhaltlichen Denkstörungen. Das hätte an dem Tag schon jemand behauptet und er sei verwundert, da das „schlichtweg falsch“ sei. Darüber war dann wiederum ich irritiert. Wahn sollte ich dann näher definieren und den Krankheitsbildern zuordnen. Danach gab es ein paar allgemeine Fragen zum Thema Demenz, insb. die Unterscheidung zw. Alzheimer-Demenz und vaskulärer Demenz. Wir kamen bei der vaskulären Demenz auf die Rolle von TIAs (Transitorische ischämische Attacken) zu sprechen. Er wollte wissen, welche Rolle sie bei der vaskulären Demenz spielen und wie lange eine TIA i.d.R. anhält (Antwort: max. 24 Stunden). In den letzten paar Minuten sind wir in psychiatrische Notfälle und Psychopharmaka eingestiegen, u.a. Delir und Medikation bei affektiven Störungen. Hier wurde ich erneut vor den Kopf gestoßen, als meine Aussage, eine depressive Episode im Rahmen einer bipolaren affektiven Störung werde nicht mit Antidepressiva sondern Lithium (o.ä.) behandelt, als „falsch“ kommentiert wurde.
Dann hat der Wecker geklingelt. Das Diktiergerät wurde ausgeschaltet. Nach einer kurzen Beratungszeit wurde mir – unter Aussprache einer (nicht ganz ernstgemeinten) „Verwarnung“ – das positive Ergebnis der Überprüfung mitgeteilt. Man habe gemerkt, dass ich sehr auf das Thema Psychotherapie fokussiert gewesen war, ich jedoch Defizite bzgl. der HP-Gesetze und Vorgaben hatte.
Persönliche Einschätzung:
Die gesamte mündliche Überprüfung war rückblickend echt schräg und chaotisch. Ich habe ordentlich geschwitzt und fühlte mich teils hilflos und bloßgestellt. Dabei hatte ich mich mehrere Monate gewissenhaft auf die Überprüfung vorbereitet und gemeinsam mit der AKST mündliche Überprüfungen rauf und runter simuliert. Selbst der Teil der Überprüfung, der mein Fachwissen auf die Probe stellen sollte (Teil 2), wirkte seitens der Prüfer unvorbereitet und unkoordiniert (vgl. Kommentare zu Zwangsgedanken und Medikation bei bipolarer affektiver Störung). Ich persönlich hätte mir ein Fallbeispiel gewünscht, um mit meinem Fachwissen zu punkten, differenzialdiagnostisch zu argumentieren und mit den Experten auf Augenhöhe zu sprechen.
Generell werden bei mir vor Ort im Gesundheitsamt wohl nicht so häufig HPP-Überprüfungen durchgeführt, was für mich eine Erklärung ist, warum auch die Prüfer teils unbeholfen und unstrukturiert an die Sache rangegangen sind. Ich habe zur Vorbereitung auch keine Protokolle von anderen Überprüfungen aus meinem Gesundheitsamt online gefunden.
Prüfungsprotokoll Nr. 4
Mündliche Prüfung Heilpraktiker Psychotherapie Nordrhein-Westfalen
Zuerst wurde ich durch die drei Prüfer begrüßt und um meinen Ausweis gebeten. Meine bisherigen Weiterbildungszertifikate hatte ich zur Sicherheit noch einmal in Kopie mit – die Prüfer hatten sie aber bereits vorher von mir erhalten. Ich wurde gefragt, ob ich damit einverstanden bin, dass die Prüfung aufgezeichnet wird.
Zuerst fragte mich der Psychiater, mit welchen Störungen ich denn beabsichtige, in Zukunft zu arbeiten.
Dann fragte er mich, wie so ich überhaupt Heilpraktikerin werden möchte. Und was denn meine Pflichten wären. Was darf ein HP Psy nicht, was ein „großer“ HP darf?
Welche psychiatrischen Notfälle ich kenne – und was ich denke, was am häufigsten davon vorkommt. Wie würde ich erkennen und vorgehen, wenn Suizalidät vorliegt (Einweisung nach Psych KG) – welche Möglichkeit besteht noch, jemanden einzuweisen (Betreuung)
Er fragte, ob die anderen beiden noch Fragen hätten – der Heilpraktiker fragte mich, was ich denn jetzt machen würde, wenn ich die Heilerlaubnis bekomme – ob ich in eigener Praxis arbeiten möchte?
Mit dem Blick auf die Uhr und einem „Sie wissen ja alles!“ und Herzlichen Glückwunsch wurde ich entlassen.
Damit endete meine mündliche Prüfung Heilpraktiker Psychotherapie.
Prüfungsprotokoll Nr. 5
Mündliche Prüfung Heilpraktiker Psychotherapie Berlin
Rahmen
Ich war ca 10 Minuten vor dem angesetzen Termin dort. Es wurden einige Formalien im Büro geklärt. Nach einer Wartezeit wurde ich in den Prüfungsraum gebeten.
Der Prüfer war ein Facharzt für Psychatrie und die Beisitzerin war eine Heilpraktikerin für Psychotherapie. Die Prüfung wurde aufgezeichnet.
Rechtliche Fragen
Die erste Frage in Berlin bezieht sich scheinbar immer auf rechtliche
Grundlagen / Rechtskunde. Die Gesetzeslagen sollte man detailliert (!) kennen, das ist hier wohl eine Besonderheit.
1. Fall- Rechtliches
Man zieht dafür eine von drei Karten mit Fällen. Der Fall lautete sinngemäß:
Ein Mann zersticht Autoreifen und Passanten rufen die
Polizei, die ihn in ein psychiatrisches Krankenhaus bringen. Er hat einen gesetzlichen Betreuer.
Frage dazu einleitend: Auf welcher gesetzlichen Grundlage geschieht dieses und was passiert genau?
Es ging einmal sehr ausführlich durchs PsychKG, die Rolle des SPDi, Berliner Krisendienst, Unterschiede zum Betreuungsrecht, wie der genaue Ablauf einer Unterbringung nach PsychKG ist, welche Personen beteiligt sind und wer genau die Unterbringung anregt und wer das Gutachten schreibt (nicht der Arzt, der Patienten
in Empfang nimmt – sondern immer ein unabhängiger Gutachter, teilweise vom SPDi!
Und die Frage, wer die Einweisung anfordert, hier hab ich ein bisschen
geschwommen, ich glaube auch der SPDi) welches Gesetz greift, wenn Gefahr im Verzug ist (Paragraf 34 StGB – rechtfertigender Notstand). Dann welche Alternativen es zur Betreuung noch gibt (Vollmacht) und was genau der Unterschied ist (im Prinzip kein großer, nur dass hier nicht gerichtlich bestellt wird). Frage war auch, wo die Grenzen der Vollmacht im Bereich Gesundheitsfürsorge liegen. Hier war ich ein
bisschen ratlos. Mit Hilfe kam ich aber darauf, dass in Deutschland IMMER ein Gericht bei Freiheitsentzug (Grundgesetz!) entscheiden muss. Also muss auch hier ein Gutachten, Richter etc einbezogen werden, wenn es gegen den Willen des Vollmachtgebers geht.
Hier war auch die Frage welche Voraussetzung für eine Vollmacht gegeben sein muss (freier Wille).
Dann die Frage, was genau passiert, wenn Betreuungsgrund wegfällt? Wer entscheidet und wie lange wird Betreuung festgelegt (7 Jahre, wusste ich nicht, ich dachte 2. Das legt der Richter aber immer
im ersten Verfahren fest und meist sind es 7 Jahre.)
Weiter ging es darum, wie man den Betroffenen nach der Unterbringung weiter betreuen würde und welche Rolle
der SPDi hier innehat (Vermittlung und Beratung- wichtig auch die erweiterte unabhängige Teilhabeberatung – was macht die? Hilft bei Wohnungssuche, Arbeitssuche, Integration nach Klinikaufenthalt)
1. Fall- Differentialdiagnose
Dann musste ich eine von drei Fallkarten ziehen zu inhaltlichen Fragen und Differentialdiagnose.
Eine 44- jährige Frau kommt zu mir. Sie hat diffuse Symptome (bekomme ich nicht mehr ganz zusammen, ich glaube unkonzentriert, fahrig, leidet unter Übelkeit, nachdem sie sich selbst aus der Klinik entlassen hat. Sie sei schon über 40 mal in der Psychiatrie gewesen und das würde alles nichts bringen. Es könne so nicht weitergehen. Sie sei zudem zerfahren und man könne
dem Gespräch kaum folgen.
Was sind Ihre Überlegungen zur Diagnose und weitere Differentialdiagnostische Überlegungen?
Ich hatte 5 Minuten Zeit, mir Punkte und Fragen zu überlegen. Ich bin alle F Störungen durchgegangen.
- Erst Suizidalität abfragen „So kann es nicht mehr weitergehen“ – was heißt das genau?
- F0 – Delir, was muss ich dazu weiter erfragen? Was genau ist ein Delir, wo kommt das vor und was macht man in so einem Fall? Notfall, akute organische Psychose – reversibel- sofort ins Krankenhaus!
- Weiter F1 – nimmt sie Drogen? Vielleicht hat sie auch Medikamente in der Klinik bekommen wie Benzos, die jetzt Entzugssymptome zeigen?
- F2 – es könnte eine Schizophrenie sein, auch da so viele Klinikaufenthalte voraus gingen.Dann weitere Fragen: Was spricht dafür? Denkzerfahrenheit. Was genau heißt das und wie sieht das im schlimmsten Fall aus (Wortsalat ohne jeglichen Sinn).Was müsste bei einer Schizophrenie noch vorliegen? Wie sind die Zeitkriterien? Wie therapiert man hier? Darf ein HP Psych hier ran?
- F3: Bipolare affektive Störung kommt in Frage, was müsste ich hier Fragen, was sind Zeitkriterien für depressive und manische Episode, was sind Symptome? Wie therapiert man bei Depression? Was ist das wichtigste Ziel bei der Therapie bei Depressionen? Wieder in die Aktivität kommen und soziales Netzwerk aktivieren.
Sport machen- Bindungen schaffen. Selbstwert stabilisieren. - Da die Zeit schon fortgeschritten war, fragte er noch, was weiter wahrscheinlich sein könnte mit Blick auf die lange Krankengeschichte. Darauf haben wir noch kurz PS
angeschaut. Hier möglich die emotional instabile PS Borderline Typ. Wie therapiert man hier? DBT erklärt und wie wichtig Krisenvorsorgeplan ist. Und welche andere Form von Emotional instabiler PS es noch gibt und was dort im Vordergrund steht
(Aggressionen).
Was es nun war, wurde gar nicht thematisiert. Mein Verdacht ging in Richtung Schizophrenie, wegen der vielen Klinikaufenthalte in der Geschichte. Das war es auch im Prinzip.
Mein Fazit:
Ich muss sagen, dass die vorherigen Protokolle super hilfreich waren. Das Prinzip bleibt immer gleich. Alle rechtlichen Aspekte draufhaben und die wichtigsten Kriterien der am häufigsten vorkommenden psychischen Störungen und die passenden Therapien. Wobei ich wenig nach Medikationen gefragt wurde. Kann aber Zufall sein. Die Fälle variieren zwar, aber da die Fälle so unspezifisch sind, muss man
eh fast alle Störungen einmal durchgehen können, allerdings ohne ganz pingelige Details (da eher bei rechtlichen Fragen alles drauf haben!)
Sowei meine Tipps für die mündliche Prüfung Heilpraktiker Psychotherapie.
Prüfungsprotokoll Nr. 6
Mündliche Prüfung Heilpraktiker Psychotherapie Sachsen/Löbau
Anwesende:
Amtsärztin, Heilpraktiker und eine Protokollantin
Die Stimmung war sehr freundlich und entspannt. Vorher im Wartezimmer wurden meine Daten abgeglichen und ich wurde aufgeklärt, wer alles in der Prüfung sitzen wird. Als ich das Zimmer dann betrat wurde ich sehr freundlich begrüßt. Ich wurde gefragt, ob ich mich in der Lage fühle, die Prüfung abzulegen. Dann wurde mir erklärt, dass der anwesende Heilpraktiker in ein Rollenspiel mit mir gehen wird, in dem ich zeigen soll, wie ich ein Erstgespräch führe.
Sie fragten, ob ich mir vorher eine Struktur aufschreiben will. Blatt und Stift sowie ein Glas Wasser standen bereit. Ich hatte zwei Minuten Zeit, mir etwas aufzuschreiben, was ich auch tat. Es wurden mir die Eckpunkte des Falls gegeben.
Fallgeschichte
Ein 54-Jähriger Mann hatte vor 4 Jahren ein Nierenkarzinom und wurde operiert. Danach war alles gut. Vor einiger Zeit hat er Ängste
entwickelt, dass das Karzinom rezidiviert. Ihn plagen große Ängste, er war schon bei vielen Ärzten. Alle meinten, dass ihm nichts fehlt. Sein Bruder hat ihm dann gesagt, er soll sich psychologische Hilfe suchen.
Ich stelle mich zuallererst dem Patienten vor und fragte ihn, ob er gut in die Praxis gefunden hat. Danach erklärte ich ihm den Ablauf des Gesprächs und bat ihn, dass er mir erst noch einmal erzählt, warum er bei mir sei.
Danach ging ich in den strukturierten Teil über und startete mit der Anamnese und klärte ab:
Zeitkriterium: Seit wann hat er diese Sorgen? – seit Jahren.
Vorerkrankungen: Gibt es weitere Erkrankungen? – nein.
Auslöser: Gab es einen bestimmten Auslöser für seine Sorgen? – Er meinte dann, dass er ja weiß, dass nach einer bestimmten Zeit der Krebs zurück kommen kann und ab da an hatte er diese
Ängste und Gedanken daran.
Notfall: Bewusstsein, Orientierung, Konzentration/Aufmerksamkeit und Gedächtnis. o.B.
Suizidalität: Ich klärte auch gleich zu Beginn die Suizidalität ab, von der er sich glaubhaft distanzieren konnte, da er ja für seine Mutter da sein muss, die er pflegt.
Organisches: Hier wusste ich bereits, dass er bei vielen Ärzten war. Ich frage nochmal, bei welchen genau. Er nannte mir alle. Ich sagte dann zu ihm, dass er mir bitte das nächste Mal die Befunde mitbringt, was er mit bestätigte.
Substanzen: kaum Alkohol, schmeckt ihm nicht. Viele homöopathische Medikamente und Salben für die OP-Narbe. Konnte mir nicht alles nennen, hier bat ich ihn, mir das nächste Mal eine Liste
mitzubringen, was er alles einnimmt. Er willigte ein. Außerdem meinte er, er nimmt CDL, als ich nach Cannabis fragte. Da meinte ich dann, meinen Sie CBD. Er so, nein CDL. Das sagte mir
nichts, habe es aber überspielt. Er nannte mir dann den Anteil von THC. Ich fragte ihn dann, woher er es hat. Er meinte Internet. Ich sagte dann, er soll es mir auch das nächste Mal einmal mitbringen. (Ich habe nach der Prüfung noch einmal kurz recherchiert und bin nicht auf CDL gestoßen. Vielleicht sollte es nur eine kleine Irritation sein oder ich kenne es einfach nicht.) Andere Drogen nahm er nicht.
Dann bin ich den pathologischen Befund durchgegangen nach dem Muster: formale Denkstörungen, Befürchtungen und Zwänge, Wahn, Sinnestäuschungen, Ich-Störungen, affektive Störungen, psychomotorische Störungen, circadiane Störungen, Sexualität.
Hieraus ergab sich, dass er sich aufdrängende Gedanken hat, dass er wieder krank ist. Ich konnte es aber von Wahn abgrenzen. Er recherchiert sehr viel im Internet und tauscht sich in Foren mit
anderen Menschen über die Krankheit und seine Ängste aus. Er führt auch Listen von all seinen Medikamenten und Symptomen. Er lebt bei der Mutter in einem Zimmer und pflegt diese. Er hat kein Interesse an Sexualität und war nie verheiratet und hat auch keine Kinder.
Dann erhob ich noch den somatischen Befund und fragte nach weiteren körperlichen Beschwerden, bei denen sich nichts weiteres ergab.
Am Ende frage ich ihn noch, ob er mir noch etwas erzählen will, über das wir nicht gesprochen haben. Das verneinte er. Daraufhin bedankte ich mich und wies ihn noch einmal darauf hin, dass er mir bitte zur nächsten Sitzung seine Medikamentenliste und die Befunde der Ärzte mitbringt.
Darauf meinte dann die Amtsärztin, dass wir das Rollenspiel nun verlassen und sie fragte mich, wie ich an die Befunde kommen kann, sollte er Patient sie nicht mitbringen. Darauf meinte ich, dass ich dann eine Schweigepflichtsentbindung benötige, um selbst bei den Ärzten nachzufragen.
Danach fragte sie mich, wie ich die Intelligenz einschätzen kann bei einer Person. Da habe ich erstmal die Intelligenzminderung erklärt. Sie wollte aber einfach wissen, wie ich es erfrage. Ich meinte dann, dass ich nach dem Beruf der Person frage und es auch im Verlauf des Gesprächs merke. Ich hatte vergessen, den Beruf zu erfragen, was ich dann auch anmerkte. Darauf meinte der Heilpraktiker freundlich, dass das ja nicht so schlimm wäre. Eine Diagnose wollten sie nicht von mir wissen.
Dann meinte die Amtsärztin schon, dass ich bestanden habe und ich dachte mir so, was jetzt schon? Es waren am Ende nur 20 Minuten. Sie fragten dann noch, was ich jetzt vor habe und wünschten mir schöne Weihnachten. Es war auf jeden Fall alles sehr freundlich und wer in Löbau seine mündliche Prüfung Heilpraktiker Psychotherapie macht, braucht definitiv keine Sorgen haben.
Prüfungsprotokoll Nr. 7
Mündliche Prüfung Heilpraktiker Psychotherapie Konstanz
Fragen zu meiner Prüfung:
1. Welche Pflichten nach der BOH gibt es für den Heilpraktiker für Psychotherapie? Welche Pflichten hat er/sie gegenüber den Patienten? Welche weiteren Pflichten gilt es zu beachten? (Ausführliche Erläuterung)
2. Motivationsförderung in der Therapie: Wie fördert man die Motivation des Patienten in der Therapie? Wie gestaltet man das Gespräch, um Motivation zu stärken? Was ist genau zu beachten?
3. Fallbeispiel:
„Es geht um eine 38 Jahre alte Frau, verheiratet, zwei Kinder (5 und 8 Jahre alt), Steuerfachangestellte. Sie wirkt gepflegt und orientiert, ist leicht übergewichtig. Sie berichtet, dass das letzte Jahr sehr schwer für sie war. Ihre Mutter verstarb, dann hatte sie eine Blinddarm-Notoperation. Später bemerkte sie einen Knoten in der Brust, der sich als Brustkrebs herausstellte. Daraufhin hatte sie eine Chemotherapie und weitere drei Operationen. Sie fühlt sich nach all dem ausgelaugt und überlastet, funktioniert nur noch wie ein Roboter. Sie hat nach wie vor Pflichten im Alltag, die sie pflichtbewusst übernimmt.
Alle erwarten von ihr, dass sie nun wieder wie früher ist. Es gibt Spannungen in der Beziehung, finanzielle Sorgen. Sie berichtet, dass sie sich schuldig gegenüber ihren Kindern fühle, die während der Chemotherapie zurückstecken mussten. Sie mache sich Sorgen über
die Zukunft, über ihr Leben und wie es weitergehen solle. Manchmal überkomme sie der Gedanke, dass alles zuviel für sie sei. Sie habe Ängste über viele Dinge im Alltag. Sie fühle sich ständig angespannt und könne sich kaum entspannen. Sie schlafe außerdem schlecht,
berichtet von Einschlafproblemen. Sie gibt zu, dass sie seit einiger Zeit Alkohol trinke, um sich zu beruhigen. Das hatte auch ihr Vater gemacht, der an den Folgen von Alkohol früh verstarb.“ Was sind Ihre Gedanken zu diesem Fall?
Mir fällt auf, dass die Frau zahlreiche außergewöhnliche Belastungen psychischer und physischer Art im vergangenen Jahr hatte. Darunter einen Todesfall, insgesamt vier Operationen, vermutlich einen Organverlust. Dann ging es bei der Krebsdiagnose bei ihr um
Leben oder Tod. Bei ihr zeigen sich als Reaktion darauf depressive Symptome. Daher ist hier zuerst die Suizidalität zu überprüfen, denn das hat vor allem Vorrang.
Prüfer nickt. Was muss noch zu Beginn bedacht werden?
Ob sie organische Symptome hat, die von einem Arzt bzw. Facharzt untersucht werden sollten. Hier nehme ich aber an, dass sie aufgrund ihrer Krebsdiagnose in medizinischer Behandlung ist und dies von den Ärzten überprüft wird.
Stimmt. Und wenn Sie sich die Symptome genauer ansehen?
Dann fallen mir viele depressive Symptome auf: „Ausgelaugt und überlastet“ deutet auf Ermüdung und Erschöpfung hin. „Funktionieren wie ein Roboter“ deutet auf eine Antriebsminderung oder auf eine Störung von Vitalfunktionen hin. Sie berichtet von
Schlafstörungen und hat Schuldgefühle. Es zeigt sich bei ihr eine Anpassungsstörung mit depressiver Reaktion oder eine echte Depression als Reaktion auf die Belastungen.
Wie finden Sie heraus, was davon zutrifft?
Ich prüfe die diagnostischen Kriterien der Depression nach ICD10. Ich kann definitiv zwei oder Hauptsymptome erkennen, sowie Nebensymptome wie Schlafstörung und Schuldgefühle. Da sie den Alltag noch meistert, wäre eine mittelgradige Depression in
Betracht zu ziehen.
Was könnte es noch sein?
Eine Anpassungsstörung mit depressiver Reaktion, eine Dysthymie, double depression, odereine rezidivierende depressive Störung. Hier müsste man erfragen, ob sie in der Vergangenheit schon Depressionen hatte.
Wie genau lauten die Kriterien einer Depression nach ICD10, wenn es sich um eine leichte, mittelgradige oder schwere Depression handelt?
Aufzählen der Kriterien mit Anzahl pro Diagnose…
Und was fehlt noch?
Ich überlege … ach ja für eine Dauer von 2 Wochen. Die müsste sie eigentlich nach ihren Schilderungen schon vorweisen.
Wenn sie ganz nach unten beim Fallbeispiel schauen…
Außerdem fällt mir am Ende der Alkoholkonsum auf. Es könnte sich um eine sekundäre Suchterkrankung – Alkoholabhängigkeit oder einen Alkoholmissbrauch handeln, womöglich hat die Frau Schmerzen und möchte sie durch Alkohol lindern. Oder aber sie möchte ihre
Sorgen und Ängste damit betäuben. Folglich müsste man eine Depression als Folge von Substanzmissbrauch in Betracht ziehen. Auch ein Entzug wäre möglich, da hierdurch ein Mangel an Serotonin entsteht.
Stimmt. Welche Unterscheidungen müssten sie hier treffen?
Ich müsste überprüfen, ob es sich bei ihr um einen schädlichen Gebrauch handelt. Dann wären psychische und physische Folgen durch den Alkohol nachweisbar. Oder sie erfüllt die
Kriterien eines Abhängigkeitssyndroms.
Die da wären…
Aufzählen der Kriterien für Abhängigkeitssyndrom laut ICD 10: …..
Das reicht. Bei der Frau treffen die Kriterien allerdings nicht zu. Was fällt ihnen noch auf?
Sie berichtet von Ängsten und Sorgen. Es zeigen sich auch Symptome einer Angst: Ängsteüber vieles im Alltag. Sie fühlt sich ständig angespannt und kann sich kaum entspannen. Auch die Einschlafstörungen passen hier dazu. Das könnte auf eine Generalisierte Angststörung als Zweitdiagnose hindeuten, sofern sie diese schon 6 Monate hat. Oder auch auf Depression und Angst gemischt. Auch das wäre möglich als Diagnose. Ich habe in den Büchern eher selten davon gelesen. Aber das macht Sinn bei ihr.
Was können Sie in Bezug auf Alkohol noch aus dem Fallbeispiel herauslesen?
Ihr Vater hatte ein Alkoholproblem. Sie ist vermutlich von Kindheit an mit Alkohol in der Familie aufgewachsen, hat es nicht als Problem, sondern als Lösung für Probleme kennengelernt. Durch Lernen am Modell könnte sie diese Verhaltensweise von ihrem Vater
übernommen haben. Alkohol wirkt wie eine positive Verstärkung oder bei ihr eher wie eine negative Verstärkung, wenn sie dadurch Schmerzen lindert oder Sorgen untergräbt.
Wie arbeiten Sie in Bezug auf den Alkoholkonsum mit ihr?
Ich würde psychoedukativ vorgehen. Ihr erklären, dass Alkoholismus in der Gesellschaft missverständlich mit Obdachlosigkeit gleichgesetzt wird. Tatsächlich bildet sich Alkoholismus schleichend über verschiedene Phasen… [Ich erkläre die erste und zweite
Phase von Jellinek].
In Ordnung, wenn sie zurückgehen auf die Tatsache, dass sie bereits als Kind schon indirekt Kontakt zu Alkohol hatte. Was müssten sie hier in der Arbeit mit ihr beachten?
Dass sie Alkohol als dysfunktionale Problembewältigungsstrategie anwendet. Mit ihr müssten Alternativen erarbeitet werden, damit sie mit dem aktuellen Stress und der Belastung besser umgehen kann: Entspannungsübungen, leichten Sport, die Freizeitgestaltung bewusster in den Blick nehmen bei all den Pflichten. Sie bräuchte auch
ganz dringend eine Hilfe für den Haushalt oder eine Unterstützung für den Alltag. Ihr Mann kann das offenbar nicht leisten, sonst gäbe das diese Beziehungskrisen nicht. Was noch?
Ich überlege…
Konflikte in der Kindheit könnten eine Rolle spielen, die man bearbeiten müsste…
Stimmt. Auf lange Sicht wäre eine Aufarbeitung von kindlichen Konflikten für sie hilfreich.
Dazu sollte sie psychisch stabil genug und bereit dazu sein, also nicht direkt suizidal, denn hierbei werden aufdeckende Therapieverfahren angewandt.
Welche Verfahren kämen aus Ihrer Sicht hierbei in Frage?
Ich könnte mit den Methoden der Gesprächstherapie nach Rogers verfahren. Erklärung:
Therapeutische Haltung, Paraphrasieren/Verbalisieren. Ziel der Selbstaktualisierung.
Danke, das reicht. Sie haben vorhin von Suizidalität gesprochen. Wie erkennt man, objemand suizidal ist?
Beschreibung: 3 Phasen von Pöldinger, präsuizidales Syndrom nach Ringel.
Was macht man genau, wenn ein Patient suizidal ist?
Bei Erwägungs- und Ambivalenzstadium eine Krisenintervention durchführen und beim Entschlussstadium ist eine Einweisung erforderlich. Erklärung: Ablauf der
Krisenintervention….
Unter welchen Bedingungen ist eine Einweisung notwendig?
Erklären der gesetzlichen Rahmenbedingungen des Unterbringungsrechts PsychKHG BW
sowie §34 StGB…
Eine letzte Frage: was kann man beim Thema Suizidalität alles falsch machen?
Im Entschlussstadium wirken manche Patienten gelöst. Dies kann als Überwindung der Suizidalität missverstanden werden. Daher sollte ich die Mimik und Gestik des Patienten und seine Umstände genau im Blick haben. Kenne ich den Patienten schon länger, dann wird mir
das bestimmt auƯallen. Ist der Patient neu, dann kann das trügerisch sein. Wirkt der Patient in seiner Mimik versteinert, dann kann auch das ein Hinweis sein, den man aber falsch als geringe Psychomotorik im Rahmen einer Depression interpretiert. Man müsste also genauer
nachhaken, nachfragen und auf die Äußerungen des Patienten eingehen.
Wie könnten sie es relativ schnell herausfinden?
Ich frage nach den Plänen des Patienten. Hat er keine konkreten Pläne, wie er in kommender Zeit seinen Alltag verbringen möchte, dann ist das ein Alarmsignal.
Ich meinte eigentlich andere Pläne…
Ich überlege .. ach natürlich, es geht auch darum, ob er selbst schon konkrete Pläne über seinen Suizid hat, wie ich vorhin schon erwähnt habe. Das müsste man direkt ansprechen.
Danke, das war’s.
Und damit war meine mündliche Prüfung Heilpraktiker Psychotherapie bestanden.
Prüfungsprotokoll Nr. 8
Mündliche Prüfung Heilpraktiker Psychotherapie Löbau/Sachsen
Nachdem meine Unterlagen von der Mitarbeiterin des Gesundheitsamts überprüft wurden, ging es in den Prüfungsraum. Die Atmosphäre war freundlich-neutral. Die Prüfung wurde von der Amtsärztin abgenommen. Ein Heilpraktiker für Psychotherapie spielte einen 68-jährigen Mann mit starker Eifersucht, der seine Frau kontrollierte. Der Rollenspielmodus kam mir sehr entgegen, weil ich zum Zeitpunkt der Überprüfung bereits seit zwei Jahren als Paarberaterin tätig war und Erstgespräche zu meiner Arbeitsroutine gehören, auch wenn diese anders ablaufen als hier. Ich durfte mir in zwei Minuten eine Struktur für das Gespräch notieren.
Zunächst begrüßte ich den Klienten und machte etwas Small Talk. Ich erklärte ihm den Ablauf, dass ich mir Notizen mache und für dieses Setting die Schweigepflicht gilt. Für das Ende kündigte ich an, dass wir da besprechen werden, wie es weitergehen kann. Ich bat ihn, sich vorzustellen (ehemaliger Kripobeamter in Rente, verheiratet, erwachsene Kinder und Enkel) und von seinem Thema zu berichten (starke Eifersucht). Ich ging in die Exploration (wann zeigt sich das Thema etc.) und schloss die klassischen Fragen nach Dauer (3-5 Jahre) und Belastungseinschätzung an (eine 8 auf einer Skala von 0 bis 10), klärte hier auch gleich die Frage nach Suizidalität (was er verneinte).
Ich stellte dann Fragen zur Krankheitsgeschichte: bisherige psychotherapeutische Behandlung (keine), psychische Erkrankungen in der Familie (keine bzw. unbekannt), körperliche Erkrankungen (Schuppenflechte), Medikamente (Cortison), Befunde könne er beim nächsten Mal mitbringen, Ernährungsgewohnheiten (mehrheitlich vegetarisch), Unfälle, Operationen (beides o.B.). Lediglich Alkohol war auffällig (ein mal pro Woche fünf große Bier nach dem Kegeln, hier explorierte ich die Suchtkriterien, die er aber nicht erfüllte), Rauchen und Drogen wurden verneint.
Danach ging ich den psychopathologischen Befund durch, so wie ich ihn für dieses Setting vorbereitet hatte. Ich erklärte vorab, dass viele Fragen nicht auf ihn zutreffen werden, ich sie aber für ein vollständiges Bild dennoch stellen muss. Ich erfragte Bewusstsein, Orientierung, Aufmerksamkeit und Gedächtnis, formale Denkstörungen, Ängste und Zwänge etc. Alles war unauffällig. Lediglich Sexualität wurde von selbst als ein Konfliktbereich mit der Frau benannt, weil dieser seine Eifersucht zu schaffen mache und darunter die Paarsexualität leide. Als ich mit dem Befund durch war, sagte ich dies der Amtsärztin und fragte sie, was ich noch machen soll. Sie fragte mich, wie ich mit Suizidalität umgehen würde. Ich erklärte ihr die Interventionen anhand der unterschiedlichen Stadien. Hier empfand ich es als sehr hilfreich, dass ich – bis auf die Entschlussphase – schön häufiger entsprechende Gespräche in meiner Tätigkeit als Paarberaterin geführt habe und ganz frei mein Vorgehen erklären konnte.
Eine Verdachtsdiagnose musste ich nicht stellen, auch wurde keine Erklärung für mein weiteres Vorgehen erwartet. Wäre dies so gewesen, hätte ich auf als Diagnose Folgen von schädlichem Alkoholkonsum oder auf eine wahnhafte Störung getippt und entsprechend mit Psychoedukation zur Reduktion des Alkohols motiviert, eine Paartherapie zur Aufarbeitung der Konflikte mit der Frau empfohlen und bei einer wahnhaften Störung zur psychiatrische Abklärung motiviert. (Was ich eingangs ohnehin getan habe.)
Die Amtsärztin sagte dann: „Herzlichen Glückwunsch, Sie haben bestanden!“ Dann noch Small Talk, was ich jetzt machen werde. Das Ganze dauerte 35 min, was mir wegen des Rollenspiels aber viel kürzer vorkam. Ich hatte mich sehr ausführlich auf die häufigsten Krankheitsbilder nach ICD-10, auch auf Rechtliches und viel Drumherum vorbereitet und hatte im Anschluss das Gefühl, dass ich over-prepared für diese Art der Prüfung war. Mit dem psychopathologischen Befund und entsprechend drauf geschafften Fragen fährt man hier sehr gut. Andererseits hätten ja auch klarere Störungsbilder auftauchen können, die ich dann gut hätte explorieren können. Insgesamt war ich froh, dass es nicht quer durch den Gemüsegarten ging, wie es in anderen Bundesländern üblich zu sein scheint. Diese Prüfung ist sehr machbar.
Prüfungsprotokoll Nr. 9
Mündliche Prüfung Heilpraktiker Psychotherapie Bayern
Ich habe länger gewartet vor dem administrativen Büro des Gesundheitsamtes. Dort wies ich mich mit meinem Personalausweis aus. Eine sehr freundliche Dame des Gesundheitsamtes – auch später Protokollantin – holte mich ab und brachte mich vor den Prüfungsraum.
Es wurden die Ausbildungs- und Weiterbildungszertifikate mit hereingenommen. Eine gefühlte Ewigkeit später wurde ich hereingeholt. Die Beisitzer (2) und die Psychiaterin und saßen direkt auf der anderen Seite des Tisches. Sehr freundliche Atmosphäre.
Rasante und kurze Runde des Vorstellens begann. Ich habe mich etwa innerhalb einer Minute vorgestellt. Ich habe zugegeben, dass ich jetzt doch sehr aufgeregt bin, weil der Prüfungstag ein wichtiges Event für meinen beruflichen Wunschwerdegang sei. Das vorherige Angestelltenverhältnis ist bereits von meiner Seite aus gekündigt worden. Ich wurde weder gefragt mit welchen Klienten ich in Zukunft arbeiten möchte noch, was mein therapeutischer Schwerpunkt werden wird. Wahrscheinlich klang ich sehr überzeugt und zielstrebig.
Es ging direkt los mit den Fragen der Psychiaterin. Die Uhr tickte im Hintergrund. Zuerst ein Fall.
- Ein erfolgreicher junger Mann 35 Porsche Fahrer hatte vor Monaten einen Unfall, dabei erlitt sein Auto einen Totalschaden. Der Unfall ging glimpflich aus. Ihm passiert nichts, seine Freundin auf dem Beifahrersitz muss im Krankenhaus behandelt werden. Sie hat Verletzungen im Gesicht -nicht lebensbedrohlich – aber ihre Schönheit beeinflussend. Er kommt zu ihnen in die Praxis und bittet sie um Rat. Was sind Ihre Gedanken dazu?
Ich durfte mir theoretisch Notizen machen, davon habe ich aber nicht Gebrauch gemacht.
Ich habe laut gedacht und habe die Belastungsreaktionen genannt – teilweise ausgeschlossen wegen dem Zeitkriterium. Ich fragte nach Alpträumen und Flashbacks und seinem Befinden und seinen konkreten Sorgen. Ich stellte die Diagnose narzisstische Persönlichkeitsstörung. Der junge Mann macht sich Sorgen wegen seiner schönen Frau nicht mehr bewundert zu werden.
- Was macht eine narzisstische Persönlichkeit aus?
Ich habe die Kriterien genannt
- Welche Persönlichkeitsstörungen kennen sie noch? bitte umreißen Sie diese?
Ich habe die Cluster der DSM 5 genannt und die einzelnen Persönlichkeiten kurz beschrieben.
- Kommen wir zu den Suchterkrankungen: was sind die Kriterien der Alkoholabhängigkeit?
Ich erklärte den Aufbau und die Struktur der F 1 kurz und knapp. Dann nannte ich die Abhängigkeitskriterien. Sie unterbrach mich bei der Aufzählung und sagte es genüge ihr.
- Wenn Sie vorhin die DSM 5 genannt haben, können Sie mir vielleicht sagen, was die Neuerungen der ICD 11 zum Thema Abhängigkeit sind?
Ich sagte, ich kenne viele Neuerungen der ICD 11, aber das Kapitel F 1 hab ich nicht konkret auf dem Schirm. Es wird viel zusammengefasst, aber was genau kann ich Ihnen nicht sagen. Missbräuchlicher Gebrauch und Abhängigkeit wird, glaube ich, nicht mehr getrennt, sondern es gibt generell Abstufungen des Konsums.
Sie sagte: so ähnlich, es ist aber nicht prüfungsrelevant, machen Sie sich keinen Stress! Seit der ICD 11 habe sie gelernt, dass sogar Atmen eine Sucht sei.
Ich habe gesagt, das hat mich jetzt neugierig gemacht, das muss ich nochmals überprüfen.
Nun kam der erste Beisitzer:
- Können Sie mir sagen, was so ein psychologischer Psychotherapeut macht?
- Sind sie in der gleichen Position? Dürfen Sie sich Psychotherapeut nennen?
- Was ist denn der Unterschied zwischen Ihnen, dem psychologischen Psychotherapeuten und einen Psychiater?
- In welchem Gesetz steht das denn?
- Wer darf denn noch Psychotherapie anbieten?
- Basierend auf welchem Gesetz arbeiten Sie?
Er wollte das Heilpraktikergesetz hören und dessen Inhalt. Er hat mich ein wenig durcheinandergebracht durch seine Art Fragen zu stellen. Er fragte oft skeptisch nach, was mich sehr verunsicherte. Wo steht denn das? Aha, das haben Sie daraus gelesen?
- Was dürfen Sie denn nicht?
Hier habe ich ein paar Verbote aufgezählt.
- Was ist denn Ihre Pflicht? Welches Gesetz ist denn wichtig?
Da wollte er unbedingt das Patientenrechtegesetz hören und den Inhalt. Wo es genau steht.
Ich nannte den Paragraph 630 BGB, den Inhalt des Patientenrechtegesetzes und den Behandlungsvertrag im Detail.
Da sagte er: Na das wollte ich wissen, da kommt es ja noch😊
- die nächste Frage war: Erklären sie die Schizoaffektive Störung.
- Welche Medikamente bekommt eine solche Person?
- Was ist denn der Vorteil einer Depotspritze?
Dann sagte er, das sei nicht prüfungsrelevant, weil ich dann passen musste. Ich konnte ihm nicht genau sagen, in welchem Turnus die Depotspritze gespritzt wird und wie lange die Therapie mit einer Depotspritze dauert. Ich habe ihm gesagt, dass kann er mir nach der Prüfung nochmal kurz erklären. Es ging ihm darum, die Non Compliance der Patienten zu umgehen und zu vermeiden, dass der Klient die Einnahme vergisst.
- Was machen Sie mit einem solchen Patienten?
Da wollte er hören, dass ich ihn zu einem Psychiater schicke, nachdem er eingestellt ist und die akute Psychose vorbei ist, kann ich begleitend mit ihm arbeiten.
Dann kam der zweite Beisitzer.
- Es gab ein Rollenspiel: ein Klient, den ich schon seit mehreren Sitzungen kenne, sitzt in der siebten Stunde in meiner Praxis. Innerhalb der Therapie konnte ich Depressionen diagnostizieren. Ich solle die Suizidalität explorieren. Er möchte allerdings kein Pöldinger und Ringel erklärt bekommen.
Ich fragte den Klienten wie es ihm ginge. Er wirkte auf mich stimmungsmäßig ok. Da setze ich an. Ich fragte ihn was hat sich verändert zwischen unserer letzten Therapiestunde und unserer heutigen Sitzung? Gab es Vorfälle? Er wirkt ruhiger und gleichgültiger auf mich, ob dies einen Grund habe. Ich würde ihn ja schon länger kennen und ich mach mir Sorgen.
Dann habe ich eine Skalierungsfrage gestellt. 0 ich bin nicht suizidal, 10 ich springe sofort aus dem Fenster. Da war er bei einer 7,5.
Ich sagte ihm ich möchte ihn morgen wieder sehen und bis dahin haben wir gemeinsam einen Anti Suizid Vertrag vorbereitet und die Inhalte festgelegt.
- Der junge Mann ist depressiv. Welche Kriterien gibt es für eine schwere depressive Episode?
- Was machen Sie mit dem Klienten?
Ich zählte die Kriterien auf, erklärte das Somatisches Syndrom. Ich musste nicht alle Kriterien nennen. Er sagte, danke das reicht mir. Ich sagte er wird eingestellt vom Psychiater mit Antidepressiva.
- Wo kommt überall Wahn vor und in welchen Formen?
Ich nannte die F Kategorien und Krankheitsbilder, bei denen Wahn eine Rolle spielt und differenzierte die Wahnformen der einzelnen Störungen
- Sie kennen sicherlich die Elementarfunktionen vom psychopathologischen Befund? Ich möchte, dass Sie anhand der Manie alle Elementarfunktionen durchgehend mit dem Bezug zu den Symptomen der Manie.
Ich erklärte, dass ich zu einer Diagnostik die Anamnese, den psychopathologischen Befund und die ICD 10 zur Hilfe nehme. Ich habe kurz den psychopathologischen Befund erklärt und bin dann auf die einzelnen Elementarfunktionen und deren Auswirkungen bei der Manie eingegangen.
Die Zeit war dann somit um.
Die Atmosphäre empfand ich als sehr freundlich, humorvoll, strukturiert und bestimmt, aber sehr fair. Spannend ist es, sich auf alle 3 Prüfer jeweils erneut einzustellen.
In einer solch kurzen Zeit lässt sich nur ein kleines bisschen Wissen abfragen, aber es ging bunt durch den Gemüsegarten. Es gehört sicherlich auch ein Quäntchen Glück dazu, dass die Fragen gestellt werden, die einem liegen.
Sie holten mich wieder rein, ich kann jetzt feiern gehen, Glühwein trinken. Ich hätte mir mein Weihnachtsgeschenk soeben beschert.