Mündliche Prüfung Heilpraktiker für Psychotherapie

Mündliche Prüfung Heilpraktiker Psychotherapie

Mündliche Prüfung Heilpraktiker Psychotherapie – auf dieser Seite stellen wir aktuelle Prüfungsprotokolle vor, die uns AKST-AbsolventInnen zur Verfügung gestellt haben. Einen herzlichen Dank für Eure Unterstützung!

Die Prüfung Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Prüfungsfragen der schriftlichen Prüfung haben wir auf einer eigenen Seite zusammengestellt und kommentiert.

Prüfungsprotokoll Nr. 1

Mündliche Prüfung Heilpraktiker Psychotherapie Saarland

  • Amtsärztin bittet um Vorstellung meiner Person und was ich mit dem HPP vorhabe

  • Sie möchte allgemein wissen, was ich gesetzlich beachten muss

    • Hier habe ich nachgefragt, weil ich mir unsicher war. Ich habe dann mit dem HeilprG angefangen, von der Berufsordnung (Pflichten) und den Patientenrechten gesprochen. Ich erinnere mich nicht an alles, sie hatte noch ein oder zwei Nachfragen, die ich beantwortet habe. Wichtig war Ihnen noch zu hören, dass wir nicht AM Körper arbeiten dürfen bzw. keine Untersuchungen und Behandlungen am Körper durchführen

  • Dann hat sie abgegeben an den Heilpraktiker.

  • Dieser fragt, welche Störungsbilder mir in meiner Praxis begegnen und was ich dann mache, wenn jemand zu mir kommt

    • Habe Störungsbilder aufgezählt, mit denen ich zuvorderst zu rechnen habe und dass ich eine Anamnese mache, vor allem organisch und Medikamente ausschließen muss, Suizidgefahr, Substanzkonsum usw. und habe erklärt, was zum Psychopathologischen Befund gehört. Ich habe von mir aus Zwangseinweisung thematisiert

  • Er fragt nach meiner Traumaausbildung

    • da habe ich gesagt, dass ich dort noch mehr Fobi bräuchte und aktuell, und ich dann nur stabilisierend arbeiten würde.

  • Ob ich begleitend tätig werden würde:

    • müsste ich im Einzelfall und in Absprache mit Therapeutin besprechen, aber prinzipiell ja.

  • Da ich bereits in eigener Beratungspraxis arbeite: Wie ich an meine Klienten gekommen bin:

    • Internetauftritt und Empfehlung von Kollegen, die Wartezeit haben. Hier konnte ich außerdem auf regelmäßige Supervision und Netzwerk mit anderen Psychotherapeut*innen hinweisen

  • Frage der Psychotherapeutin: warum ich den HPP brauche, wenn ich ja schon eine Praxis habe?

    • Weil ich Menschen mit z.B. Depressionen nicht wegschicken möchte und den sexuellen Funktionsstörungen, denen ich mich schwerpunktmäßig widme, häufig auch andere neurotische Störungen zugrunde liegen. (Was ich gerne noch gesagt hätte, dass ja auch die F52 Störungen mit Krankheitswert sind, die ich nur als Beraterin nicht behandeln darf. Das habe ich leider vergessen)

  • Frage ob ich alle Leute mit Depressionen behandeln würde?

    • Nein nur die leichte, es könnte ja sein, dass Medikamente notwendig sind etc. Habe dann zu den jeweiligen wichtigsten Krankheitsbildern (v.a. Depression, Ängste, sexuelle Funktionsstörungen, Zwänge etc.) noch ein bisschen was erzählt, was mir gerade eingefallen ist, aber das wollten sie so detailliert gar nicht wissen.

Dann wurde ich rausgebeten und kurz darauf wieder reingerufen: Bestanden 🙂

Ich habe die Prüfung als sehr fair und wohlwollend erlebt. Nicht irrelevant ist sicher, dass ich über 10 Jahre Erfahrung in der Arbeit mit psychisch erkrankten Menschen habe und bereits mehrere, teilweise jahrelange, therapeutische Weiterbildungen im Vorfeld. Dies wurde auch vom Heilpraktiker noch einmal hervorgehoben nach der Prüfung)

Prüfungsprotokoll Nr. 2

Mündliche Prüfung Heilpraktiker Psychotherapie

Fallbeispiel
Eine 27-jährige Referendarin berichtet von starker Müdigkeit, Erschöpfung, Unruhe, Schlafproblemen. Sie hat Schwierigkeiten den Arbeitsalltag zu meistern. Sie hat wenig Kraft, ist tagsüber sehr oft abgelenkt und fühlt sich einfach nicht wohl. Sie hatte schon einmal so eine Situation und das war vor ihrer Abschlussprüfung. Sie hat Angst davor, dass sie ihren Abschluss nicht schafft.

Weiter berichtet sie von körperlichen Symptomen. Während eines Spaziergangs konnte sie auf einmal ihre Beine nicht mehr bewegen. Sie hat es dann noch geschafft, aber es hat dann noch circa zwei Tage gedauert, bis sie wieder richtig laufen konnte. An einem anderen Morgen ist sie aufgewacht und sie konnte nicht richtig sehen. Sie hat alles verschwommen gesehen und hat helle Lichtblitzer gesehen.

Prüfungsablauf
Und jetzt ging es in die Diagnostik. Die Prüferin wollte meine Verdachtsdiagnose wissen.
Ich habe berichtet, dass es sich um depressive Symptome handelt. Da hat sie dann auch gleich genickt und dann wollte sie noch von mir wissen, was ich mit ihr machen würde. Ich habe gesagt, dass ich sie zu einem Psychiater schicken würde, da sie ggf. medikamentös eingestellt werden muss. Die Prüferin wollte nicht wissen, was die Kriterien einer Depression sind. Ich habe von selbst dann weitere differenzialdiagnostische Überlegungen gestellt und habe die Suizidalität abgefragt. Es hat ihr soweit alles gereicht. Sie wollte dann nur noch wissen, wie Antidepressiva funktionieren.

Im zweiten Teil des Fallbeispiels ging es um die Multiple Sklerose. Ich bin nicht sofort darauf gekommen. Tatsächlich fiel mir das schwer, aber ich habe gesagt, dass ich sie zu einem Neurologen schicken würde, und das fand sie super. Dann wollte sie noch bisschen von mir wissen, was ein Neurologe macht. Wie Neuroleptika funktionieren und was die bewirken.

Dann wurden nur einige Fragen zum Betreuungsrecht gestellt. Persönliche Fragen wurden nicht gestellt.

Prüfungsprotokoll Nr. 3

Mündliche Prüfung Heilpraktiker Psychotherapie – Hessen

Eine etwas ungewöhnliche Prüfung- offensichtlich hatten sich die Prüfer für eine mündliche Prüfung für den großen Heilpraktiker vorbereitet und dann spontan für die HP-Psych-Prüfung improvisiert…

Anwesend waren der Amtsarzt, ein Gesundheitsamt-Mitarbeiter aus dem Bereich „Fachberatung Psychosoziale Gesundheit“ und eine „große“ Heilpraktikerin als Beisitzerin. Die Prüfung wurde mit einem Diktiergerät aufgezeichnet. Ein Timer wurde auf 30 Minuten eingestellt.

Nach einer kurzen Vorstellungsrunde ging es los. Die erste Hälfte des Gesprächs wurde ich vom Amtsarzt mit Fragen über das allgemeine Heilpraktikergesetz ausgefragt. Die Frage lautete sinngemäß: „Was müssen Sie als Heilpraktiker alles beachten?“. Ich kam ziemlich schnell auf den Trichter, dass er auf das ‚Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung‘ hinauswollte. Selbstverständlich habe ich mich auf diese Frage vorbereitet und mein Wissen wiedergegeben. Mit meiner Antwort war der Arzt zufrieden. Er wollte jedoch mehr (Gedächtnisprotokoll: „Welche Voraussetzungen, Vorgaben oder Bestimmungen gibt es noch?“). Ich habe ihm daraufhin zunächst die Voraussetzungen aufgezählt, die für die Erteilung der Erlaubnis erfüllt sein müssen (Mindestalter von 25 Jahren, ein Hauptschulabschluss, …). Dann bin ich auf das Betreuungsgesetz und das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz eingegangen. Auch das war alles richtig, aber nicht exakt das, was der Arzt in dem Moment hören wollte. Nach mehreren Anläufen und Gedankensprüngen habe ich schlussendlich meine aufsteigende Ahnungslosigkeit signalisiert. Der Arzt hat mich erlöst und mir gesagt, er hätte von mir gerne das Infektionsschutz-, Medikamenten und Hebammengesetz zitiert bekommen. Gesetze, dich ich so explizit nicht gelernt hatte. In dem Moment habe ich mich kurz gefragt, ob ich versehentlich für den großen Heilpraktiker geprüft werde.

Nach diesem holprigen Start folgte Teil 2 der Überprüfung. Der Gesundheitsamt-Mitarbeiter, welcher früher als Psychiater beim lokalen Krankenhaus tätig war, hat das Gespräch geleitet. Zunächst sollte ich erläutern, wie eine typische Anamnese abläuft. Ich bin auf die Selbst-, Fremd- und Familienanamnese eingegangen. Beim Thema Familienanamnese wollte er Details zur genetischen Prädisposition wissen, v.a. wie stark und in welchem Ausmaß die Gene auf die Krankheitsentwicklung einwirken (Stichwort: „Vulnerabilität-Stress-Modell“). In diesem Zusammenhang war es gut, dass ich wusste, welche Störungsbilder mehr oder weniger stark genetisch beeinfluss werden. Im Zusammenhang von der Anamnese wurde auch der psychopathologische Befund abgefragt. Da ich zur Vorbereitung das AMDP-Manual durchgearbeitet hatte, war ich in dem Bereich ziemlich fit und konnte frei erzählen. Die Denkstörungen wurden explizit abgefragt, inkl. welche Störungen typischerweise bei welchen Krankheiten vorkommen. Irritiert war der Prüfer allerdings, als ich behauptete, Zwangsgedanken zählten zu den inhaltlichen Denkstörungen. Das hätte an dem Tag schon jemand behauptet und er sei verwundert, da das „schlichtweg falsch“ sei. Darüber war dann wiederum ich irritiert. Wahn sollte ich dann näher definieren und den Krankheitsbildern zuordnen. Danach gab es ein paar allgemeine Fragen zum Thema Demenz, insb. die Unterscheidung zw. Alzheimer-Demenz und vaskulärer Demenz. Wir kamen bei der vaskulären Demenz auf die Rolle von TIAs (Transitorische ischämische Attacken) zu sprechen. Er wollte wissen, welche Rolle sie bei der vaskulären Demenz spielen und wie lange eine TIA i.d.R. anhält (Antwort: max. 24 Stunden). In den letzten paar Minuten sind wir in psychiatrische Notfälle und Psychopharmaka eingestiegen, u.a. Delir und Medikation bei affektiven Störungen. Hier wurde ich erneut vor den Kopf gestoßen, als meine Aussage, eine depressive Episode im Rahmen einer bipolaren affektiven Störung werde nicht mit Antidepressiva sondern Lithium (o.ä.) behandelt, als „falsch“ kommentiert wurde.

Dann hat der Wecker geklingelt. Das Diktiergerät wurde ausgeschaltet. Nach einer kurzen Beratungszeit wurde mir – unter Aussprache einer (nicht ganz ernstgemeinten) „Verwarnung“ – das positive Ergebnis der Überprüfung mitgeteilt. Man habe gemerkt, dass ich sehr auf das Thema Psychotherapie fokussiert gewesen war, ich jedoch Defizite bzgl. der HP-Gesetze und Vorgaben hatte.

Persönliche Einschätzung:

Die gesamte mündliche Überprüfung war rückblickend echt schräg und chaotisch. Ich habe ordentlich geschwitzt und fühlte mich teils hilflos und bloßgestellt. Dabei hatte ich mich mehrere Monate gewissenhaft auf die Überprüfung vorbereitet und gemeinsam mit der AKST mündliche Überprüfungen rauf und runter simuliert. Selbst der Teil der Überprüfung, der mein Fachwissen auf die Probe stellen sollte (Teil 2), wirkte seitens der Prüfer unvorbereitet und unkoordiniert (vgl. Kommentare zu Zwangsgedanken und Medikation bei bipolarer affektiver Störung). Ich persönlich hätte mir ein Fallbeispiel gewünscht, um mit meinem Fachwissen zu punkten, differenzialdiagnostisch zu argumentieren und mit den Experten auf Augenhöhe zu sprechen.

Generell werden bei mir vor Ort im Gesundheitsamt wohl nicht so häufig HPP-Überprüfungen durchgeführt, was für mich eine Erklärung ist, warum auch die Prüfer teils unbeholfen und unstrukturiert an die Sache rangegangen sind. Ich habe zur Vorbereitung auch keine Protokolle von anderen Überprüfungen aus meinem Gesundheitsamt online gefunden.

Prüfungsprotokoll Nr. 4

Mündliche Prüfung Heilpraktiker Psychotherapie Nordrhein-Westfalen

Zuerst wurde ich durch die drei Prüfer begrüßt und um meinen Ausweis gebeten. Meine bisherigen Weiterbildungszertifikate hatte ich zur Sicherheit noch einmal in Kopie mit – die Prüfer hatten sie aber bereits vorher von mir erhalten. Ich wurde gefragt, ob ich damit einverstanden bin, dass die Prüfung aufgezeichnet wird.

Zuerst fragte mich der Psychiater, mit welchen Störungen ich denn beabsichtige, in Zukunft zu arbeiten.
Dann fragte er mich, wie so ich überhaupt Heilpraktikerin werden möchte. Und was denn meine Pflichten wären. Was darf ein HP Psy nicht, was ein „großer“ HP darf?

Welche psychiatrischen Notfälle ich kenne – und was ich denke, was am häufigsten davon vorkommt. Wie würde ich erkennen und vorgehen, wenn Suizalidät vorliegt (Einweisung nach Psych KG) – welche Möglichkeit besteht noch, jemanden einzuweisen (Betreuung)

Er fragte, ob die anderen beiden noch Fragen hätten – der Heilpraktiker fragte mich, was ich denn jetzt machen würde, wenn ich die Heilerlaubnis bekomme – ob ich in eigener Praxis arbeiten möchte?

Mit dem Blick auf die Uhr und einem „Sie wissen ja alles!“ und Herzlichen Glückwunsch wurde ich entlassen.

 

Prüfungsprotokoll Nr. 5

Mündliche Prüfung Heilpraktiker Psychotherapie Berlin

Rahmen
Ich war ca 10 Minuten vor dem angesetzen Termin dort. Es wurden einige Formalien im Büro geklärt. Nach einer Wartezeit wurde ich in den Prüfungsraum gebeten.
Der Prüfer war ein Facharzt für Psychatrie und die Beisitzerin war eine Heilpraktikerin für Psychotherapie. Die Prüfung wurde aufgezeichnet.

Rechtliche Fragen
Die erste Frage in Berlin bezieht sich scheinbar immer auf rechtliche
Grundlagen / Rechtskunde. Die Gesetzeslagen sollte man detailliert (!) kennen, das ist hier wohl eine Besonderheit.

1. Fall- Rechtliches
Man zieht dafür eine von drei Karten mit Fällen. Der Fall lautete sinngemäß:

Ein Mann zersticht Autoreifen und Passanten rufen die
Polizei, die ihn in ein psychiatrisches Krankenhaus bringen. Er hat einen gesetzlichen Betreuer.

Frage dazu einleitend: Auf welcher gesetzlichen Grundlage geschieht dieses und was passiert genau?
Es ging einmal sehr ausführlich durchs PsychKG, die Rolle des SPDi, Berliner Krisendienst, Unterschiede zum Betreuungsrecht, wie der genaue Ablauf einer Unterbringung nach PsychKG ist, welche Personen beteiligt sind und wer genau die Unterbringung anregt und wer das Gutachten schreibt (nicht der Arzt, der Patienten
in Empfang nimmt – sondern immer ein unabhängiger Gutachter, teilweise vom SPDi!

Und die Frage, wer die Einweisung anfordert, hier hab ich ein bisschen
geschwommen, ich glaube auch der SPDi) welches Gesetz greift, wenn Gefahr im Verzug ist (Paragraf 34 StGB – rechtfertigender Notstand). Dann welche Alternativen es zur Betreuung noch gibt (Vollmacht) und was genau der Unterschied ist (im Prinzip kein großer, nur dass hier nicht gerichtlich bestellt wird). Frage war auch, wo die Grenzen der Vollmacht im Bereich Gesundheitsfürsorge liegen. Hier war ich ein
bisschen ratlos. Mit Hilfe kam ich aber darauf, dass in Deutschland IMMER ein Gericht bei Freiheitsentzug (Grundgesetz!) entscheiden muss. Also muss auch hier ein Gutachten, Richter etc einbezogen werden, wenn es gegen den Willen des Vollmachtgebers geht.

Hier war auch die Frage welche Voraussetzung für eine Vollmacht gegeben sein muss (freier Wille).

Dann die Frage, was genau passiert, wenn Betreuungsgrund wegfällt? Wer entscheidet und wie lange wird Betreuung festgelegt (7 Jahre, wusste ich nicht, ich dachte 2. Das legt der Richter aber immer
im ersten Verfahren fest und meist sind es 7 Jahre.)

Weiter ging es darum, wie man den Betroffenen nach der Unterbringung weiter betreuen würde und welche Rolle
der SPDi hier innehat (Vermittlung und Beratung- wichtig auch die erweiterte unabhängige Teilhabeberatung – was macht die? Hilft bei Wohnungssuche, Arbeitssuche, Integration nach Klinikaufenthalt)

1. Fall- Differentialdiagnose
Dann musste ich eine von drei Fallkarten ziehen zu inhaltlichen Fragen und Differentialdiagnose.

Eine 44- jährige Frau kommt zu mir. Sie hat diffuse Symptome (bekomme ich nicht mehr ganz zusammen, ich glaube unkonzentriert, fahrig, leidet unter Übelkeit, nachdem sie sich selbst aus der Klinik entlassen hat. Sie sei schon über 40 mal in der Psychiatrie gewesen und das würde alles nichts bringen. Es könne so nicht weitergehen. Sie sei zudem zerfahren und man könne
dem Gespräch kaum folgen.

Was sind Ihre Überlegungen zur Diagnose und weitere Differentialdiagnostische Überlegungen?

Ich hatte 5 Minuten Zeit, mir Punkte und Fragen zu überlegen. Ich bin alle F Störungen durchgegangen.

  • Erst Suizidalität abfragen „So kann es nicht mehr weitergehen“ – was heißt das genau?
  • F0 – Delir, was muss ich dazu weiter erfragen? Was genau ist ein Delir, wo kommt das vor und was macht man in so einem Fall? Notfall, akute organische Psychose – reversibel- sofort ins Krankenhaus!
  • Weiter F1 – nimmt sie Drogen? Vielleicht hat sie auch Medikamente in der Klinik bekommen wie Benzos, die jetzt Entzugssymptome zeigen?
  • F2 – es könnte eine Schizophrenie sein, auch da so viele Klinikaufenthalte voraus gingen.Dann weitere Fragen: Was spricht dafür? Denkzerfahrenheit. Was genau heißt das und wie sieht das im schlimmsten Fall aus (Wortsalat ohne jeglichen Sinn).Was müsste bei einer Schizophrenie noch vorliegen? Wie sind die Zeitkriterien? Wie therapiert man hier? Darf ein HP Psych hier ran?
  • F3: Bipolare affektive Störung kommt in Frage, was müsste ich hier Fragen, was sind Zeitkriterien für depressive und manische Episode, was sind Symptome? Wie therapiert man bei Depression? Was ist das wichtigste Ziel bei der Therapie bei Depressionen? Wieder in die Aktivität kommen und soziales Netzwerk aktivieren.
    Sport machen- Bindungen schaffen. Selbstwert stabilisieren.
  • Da die Zeit schon fortgeschritten war, fragte er noch, was weiter wahrscheinlich sein könnte mit Blick auf die lange Krankengeschichte. Darauf haben wir noch kurz PS
    angeschaut. Hier möglich die emotional instabile PS Borderline Typ. Wie therapiert man hier? DBT erklärt und wie wichtig Krisenvorsorgeplan ist. Und welche andere Form von Emotional instabiler PS es noch gibt und was dort im Vordergrund steht
    (Aggressionen).

Was es nun war, wurde gar nicht thematisiert. Mein Verdacht ging in Richtung Schizophrenie, wegen der vielen Klinikaufenthalte in der Geschichte. Das war es auch im Prinzip.

Mein Fazit:
Ich muss sagen, dass die vorherigen Protokolle  super hilfreich waren. Das Prinzip bleibt immer gleich. Alle rechtlichen Aspekte draufhaben und die wichtigsten Kriterien der am häufigsten vorkommenden psychischen Störungen und die passenden Therapien. Wobei ich wenig nach Medikationen gefragt wurde. Kann aber Zufall sein. Die Fälle variieren zwar, aber da die Fälle so unspezifisch sind, muss man
eh fast alle Störungen einmal durchgehen können, allerdings ohne ganz pingelige Details (da eher bei rechtlichen Fragen alles drauf haben!)