Heilpraktiker Psychotherapie- die berufliche Zulassung

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Mittlerweile ist das negative Image der „Heilpraktiker-Psychotherapie“ längst nicht mehr zutreffend. Es gibt zahlreiche hochqualifizierte Menschen, vor allem aus dem Bereich Humanwissenschaften, die nach Heilpraktikergesetz arbeiten. Auch viele PsychologInnen mit M.Sc. gehören dazu, die sich gegen die langjährige Ausbildung in einem der von den Kassen anerkannten Regelverfahren entschließen und lieber eine Privatpraxis mit freier Wahl der angewandten Therapiemethode (jeweils maßgeschneidert auf den/die einzelne/n Klienten/in) gründen möchten.

Das entspricht auch dem aktuellen wissenschaftlichen Standard in der Sexualtherapie: mixed methods sind im Bereich sexueller Störungen angemessen, da oft verschiedene ICD-Störungsbilder zusammentreffen. Zum Beispiel ist es für KlientInnen mit einer depressiven Episode und einer Traumafolgestörung sinnvoll, zunächst verhaltenstherapeutisch mit Techniken der Kognitiven Verhaltenstherapie (möglicherweise begleitend zu einer ärztlich verordneten Pharmakotherapie) zu arbeiten und in einer zweiten Phase eher tiefenpsychologisch oder traumatherapeutisch.

Für eine solche „mixed-methods“-Psychotherapie (die natürlich leitliniengerecht nur mit wissenschaftlich begründeten Therapieverfahren arbeitet) ist die Zulassung nach Heilpraktikergesetz zwingend nötig.

Die entsprechende „Überprüfung Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz“ wird durch die örtlichen Gesundheitsämter abgenommen. Informationen dazu finden sich auf den jeweiligen Webseiten, hier zum Beispiel für München. Die Kosten können dabei örtlich stark variieren, die Prüfung wird zwingend am Hauptwohnsitz der Prüflinge abgenommen.

Die schriftlichen Prüfungen finden jedes Jahr Mitte März und Mitte Oktober statt. Die Prüfungsfragen sind (bis auf Schleswig-Holstein) bundesweit einheitlich. Wer die schriftliche Prüfung bestanden hat, bekommt ca. 2-12 Wochen später einen individuellen Termin zur mündlichen Prüfung, die meist von einem Arzt/Ärztin (Amtsarzt oder Psychiater) oder einem/einer psychologischen Psychotherapeuten/in geleitet wird. Diese Prüfung dauert ca. 25-45 min.

Inhaltlich orientieren sich die Fragen der schriftlichen und mündlichen Prüfung an der ICD 10 bzw. ICD 11 und haben einen sehr hohen wissenschaftlichen Standard. Auch wenn keine bestimmte Ausbildung für den Antritt der Prüfung vorgeschrieben ist, empfiehlt sich der Besuch eines Kurses in Klinischer Psychologie auf universitärem Niveau. Diesen Standard bietet das erste Studienjahr an der AKST, wobei wir vor allem an praktischen Fallbeispielen aus der Sexualtherapie die verschiedenen Störungsbilder der ICD einüben.

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