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Berufsziel Sexualtherapeut: Wie wird man Sexualtherapeut?

Berufsziel Sexualtherapeut

Berufsziel Sexualtherapeut

Hinweis: Die nachfolgenden Ausführungen zum Berufsziel Sexualtherapeut sind nur Anhaltspunkte und ersetzen keineswegs die juristische Beratung durch einen Anwalt.

Wer darf sich
als Psychotherapeut bezeichnen?

Berufsziel Sexualtherapeut: Seit dem Psychotherapeutengesetz von 1991 (PsychThG) gibt es in Deutschland nur noch folgende Wege, psychotherapeutisch zu arbeiten:

  1. Psychologen können nach dem Studium eine Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten in einem der Regelverfahren (verhaltenstherapeutische Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Therapie und Verhaltenstherapie) absolvieren und danach die Approbation und Anerkennung durch die gesetzlichen Krankenkassen erhalten.
  2. Auch Ärzte können eine psychotherapeutische Zusatzqualifikation erwerben.
  3. Ferner können Sozialpädagogen sich zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten weiterbilden.

Psychotherapie
(gemäß Heilpraktikergesetz)

Alle weitere Ausübung von Psychotherapie, die nicht nach den obigen drei Punkten geregelt ist, fällt in Deutschland unter das Heilpraktikergesetz. Dazu zählt auch die Ausübung von Psychotherapie durch Psychologen, die keine Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten in einem der genannten Regelverfahren absolviert haben.

Das führt zu einiger Verwirrung, was die Berufsbezeichnung „Sexualtherapeut“ betrifft. Denn alle Personen mit einer Ausbildung in Sexualtherapie, die ihre Zulassung zur Ausübung der Psychotherapie nicht nach dem Psychotherapeutengesetz, sondern gemäß Heilpraktikergesetz erhalten haben, müssen das auf ihrem Praxisschild, auf ihrem Briefkopf und ihrer Webseite (und bei jeglicher anderer Werbung) ausdrücklich sichtlich machen durch den Zusatz „Psychotherapie gemäß Heilpraktikergesetz“. Und das unabhängig davon, ob sie die Zulassung durch ein Studium der Psychologie erhalten haben oder durch die schriftliche und mündliche Überprüfung durch die Gesundheitsbehörden.

Sexualtherapeut: Eine Berufsbezeichnung,
die es so eigentlich nicht gibt

Deshalb gibt es in Deutschland die Berufsbezeichnung Sexualtherapeut so nicht. Sogar die Deutsche Gesellschaft für Sexualmedizin, Sexualtherapie und Sexualwissenschaft (DGSMTW) bezeichnet ihre Mitglieder nicht als „Sexualtherapeuten“, sondern lieber als „Behandler“.

Das liegt daran: Nach § 132a ist es in Deutschland strafrechtlich verboten, sich als Psychotherapeut zu bezeichnen, wenn nicht die Voraussetzungen nach dem Psychotherapeutengesetz vorliegen. Ob damit auch die Berufsbezeichnungen Gesprächstherapeut, Verhaltenstherapeut, Sexualtherapeut etc. mitgemeint sind, liegt in einer juristischen Grauzone, die immer noch nicht endgültig geklärt scheint. Solange hier keine Sicherheit besteht, sollte man vorsichtshalber von solchen Berufsbezeichnungen Abstand halten.

Ebenfalls umstritten ist, ob sich Personen, die nach dem Heilpraktikergesetz eine behördliche Genehmigung zur Ausübung der Psychotherapie erworben haben, „Heilpraktiker für Psychotherapie“ nennen dürfen- schließlich sind diese Personen ja keine Heilpraktiker- und ein Klient könnte bei dieser Berufsbezeichnung irrtümlich davon ausgehen, er habe es mit einem auf Psychotherapie spezialisierten Heilpraktiker zu tun.

Unbestritten ist dagegen, dass solche Personen eine „Praxis für Psychotherapie (gemäß Heilpraktikergesetz)“ eröffnen dürfen- die Abkürzung „Psychotherapie nach HPG“ gilt bereits als irreführend.

Sich als „Sexualtherapeut“ in Deutschland zu bezeichnen, ist somit rechtlich immer problematisch- sogar für psychologische Psychotherapeuten, die ausschließlich das erlernte Regelverfahren ausüben dürfen. Die einzig praktikable Lösung heißt also: auf die Berufsbezeichnung zu verzichten und statt dessen die Bezeichnung „Praxis für Psychotherapie (gemäß Heilpraktikergesetz)“ zu verwenden, gegebenenfalls mit dem Zusatz: „Schwerpunkt: Sexualtherapie“.

Was heißt das
für die Ausbildung in Sexualtherapie?

Sexualtherapie ist außer für Ärzte vor allem ein Berufsfeld für Psychologen, die keine Approbation anstreben, und für andere Angehörige akademischer Berufe, die Psychotherapie gemäß Heilpraktikergesetz ausüben möchten. Um eine „Praxis für Sexualtherapie (gemäß Heilpraktikergesetz)“ führen zu können, ist keine bestimmte Ausbildung an einer Hochschule oder Fachhochschule vorgeschrieben.

Dennoch müssen zur Ausübung des Berufs die notwendigen therapeutischen Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen, die bei Nichtpsychologen durch das Gesundheitsamt schriftlich und mündlich überprüft werden. Dazu heißt es im Heilpraktikergesetz § 8.2:
„Bei sonstigen antragstellenden Personen, die glaubhaft versichern, sich ausschließlich im Bereich der Psychotherapie heilkundlich betätigen zu wollen, ist eine auf das Gebiet der Psychotherapie eingeschränkte Überprüfung Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten vorzunehmen……“

Spätestens bei dieser Überprüfung müssen Sie also damit rechnen, gefragt zu werden, wie Sie sich eigentlich auf Ihre Tätigkeit im Bereich Psychotherapie vorbereitet haben und welche Behandlungsmethoden Sie anwenden möchten. Hier hilft es Ihnen, wenn Sie auf eine fachlich fundierte Ausbildung verweisen können, wie sie die Akademie für Sexualtherapie vermittelt.

Berufsziel Sexualtherapie-
Welche Kenntnisse und Fähigkeiten braucht man dazu?

Auch wenn das Heilpraktikergesetz (siehe oben) keine klaren Angaben dazu macht, welche Kenntnisse und Fähigkeiten eigentlich Voraussetzung für das Bestehen der Überprüfung durch das Gesundheitsamt sind, können doch die folgenden Punkte als Anhalt gelten:

  • Sinnvolle Voraussetzung ist ein Studienabschluss im sozialwissenschaftlichen Bereich (also vor allem Psychologie, aber auch Theologie, Soziologie, Pädagogik etc.).Ggf. kann auch intensive eigene Berufserfahrung im sozialen Bereich eine gleichwertige Voraussetzung darstellen.
  • Eine weitere Voraussetzung ist persönliche Erfahrung im Bereich Psychotherapie, möglichst durch eigene Erfahrung mit Einzeltherapiestunden als Klient bei einem Therapeuten.
  • In der Prüfung abgefragt werden Fachkenntnisse aus der Klinischen Psychologie, d.h. die korrekte Diagnostik aller bekannten psychischen Krankheitsbilder.
    Diese Kenntnisse werden in der schriftlichen Prüfung in einem Multiple-Choice-Test geprüft. In der mündlichen Prüfung werden in der Regel Fallgeschichten vorgelegt, die diagnostisch ausgelegt werden müssen (z.B. „Der geschilderte Patient leidet vermutlich an einer mittelgradigen Depression, weil…“).
    Diese Fachkenntnisse werden durch den Ausbildungskurs an der Akademie für Sexualtherapie umfassend erklärt und eingeübt. Besonders wichtig ist das Wissen, welche Krankheitsbilder unbedingt in ärztliche Behandlung gehören.
  • Neben theoretischen und diagnostischen Kenntnissen über Krankheitsbilder sind auch Kenntnisse in praktischen Methoden erforderlich, wie man selbst therapeutisch arbeiten will.
    In diesem Bereich vermittelt die Akademie für Sexualtherapie (AKST) ihren Studierenden eine Vielzahl methodischer Werkzeuge und Kenntnisse, Z.B. aus dem Bereich der Gesprächstherapie oder der Verhaltenstherapie, die sich speziell bei PatientInnen mit sexuellen Störungen als Behandlungsmethode eignen.
    Dabei geht es immer darum, nicht nur das aktuelle Störungsbild zu beseitigen, sondern auch die meist dahinterliegende psychische Grunderkrankung zu behandeln (z.B. eine Zwangsstörung).

Ausführliche Informationen zur zweijährigen Fortbildung Sexualtherapie an der Akademie für Sexualtherapie (AKST) und zum Berufsziel Sexualtherapeut finden Sie unter diesem Link.
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Weitere Infos in meinem Beitrag Sexualtherapie heute und gestern Sexualtherapie heute und gestern