Kategorie: Allgemein

  • Chancen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG)

    Chancen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG)

    Gibt es die Möglichkeit, auch Kinder und Jugendliche zu behandeln?

    Kinder-und Jugendlichenpsychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz bietet eine wichtige berufliche Chance für die Praxis. Deshalb bietet die AKST jetzt für interessierte Studierende dazu einen umfassenden Fortbildungskurs KJP an.

    Mit der Erlaubnis der beruflichen Ausübung der Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz (HeilprG) stehen viele HP Psych-Therapeut*innen vor der Frage, inwiefern sie Kinder und Jugendliche ebenfalls behandeln dürfen bzw. können. Der gesetzliche Rahmen dafür, stellt sich im HeilprG wie folgt dar: „Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen […]“ (HeilprG, §2, Absatz 2, 2016). Das heißt hier gibt es keinen expliziten Verweis auf die behandlungsfähige Altersgruppe. Formal gibt es demnach keinen Ausschluss von minderjährigen Klient*innen. 

    Der Verband freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie & Psychologischer Berater e. V. formuliert die Grundlage zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen hierbei etwas genauer: „Sofern Heilpraktiker für Psychotherapie fachlich hierzu qualifiziert sind, dürfen sie Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln“. [1]

    Die Frage, ob Kinder und Jugendliche aktuell von Heilpraktiker*innen, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, behandelt werden dürfen, kann bejaht werden. Allerdings sollte man hierzu auch fachlich befähigt sein, was eine nachweisliche berufsmäßige (Zusatz-)Qualifizierung voraussetzt.  Eine solche (Zusatz-)Qualifizierung wird aktuell von der AKST ab April 2026  angeboten. Diese Qualifizierung dient zur Aus- und Weiterbildung, speziell im Bereich Kinder- und Jugendpsychotherapie (KJP). Das Curriculum basiert auf wissenschaftlich fundierten Inhalten und soll mit praxisnahen Beispielen zur Professionalität in der heilpraktischen KJP beitragen.

    Chancen der KJP in der heilpraktischen Arbeit

    Wie mehrere Studien belegen, so stellt auch die COPSY-Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf psychische Folgen der Pandemie für Kinder und Jugendliche dar. Das Team des Universitätsklinikums stellte heraus, dass es Kindern und Jugendlichen nach der Pandemie psychisch schlechter als vorher ginge. 21% der befragten[2]  Kinder- und Jugendlichen gaben 2023 an, dass sie unter einer schlechteren psychischen Lebensqualität als vor der Pandemie leiden. 22% leiden auch nach 2023 unter merklichen psychischen Auffälligkeiten und 23% an Angstsymptomen. [3]

    Des Weiteren kommt es, im Zuge der Änderungen des Psychotherapeutengesetztes (PsychThG, 2019), zu längeren Ausbildungszeiten für Psychotherapeut*innen. Infolgedessen kann es zu (weiteren) Versorgungslücken im Bereich KJP kommen. Diese Annahme begründet sich mitunter im langjährigen Fachkräftemangel, der sich insbesondere in der geringen Bewerber*innenlage in der KJP/P auf offene Stellen zeigt.[4]

    Diese Entwicklungen führen zu immer längeren Wartezeiten in der Kinder- und Jugendpsychotherapie – insbesondere in der ambulanten Versorgung.[5] Folglich kommt es in vielen Gebieten zu Versorgungsengpässen/-lücken bzw. starken Verzögerungen im Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen.

    Kinder-und Jugendlichenpsychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz: Versorgungslücken schließen

    Die Versorgung durch Heilpraktiker*innen Psych. für Kinder und Jugendliche stellt ein niedrigschwelliges Angebot dar und kann zum einen Versorgungslücken schließen und aber auch „Übergangsangebote“ schaffen. Durch schnelle Zugänglichkeit kann es zeitnah zu Erstgesprächen kommen und eine erste Einschätzung erfolgen. Gerade im Kindes- und Jugendalter kommt es zwingend darauf an wirklich schnell eine Erstvorstellung zu erreichen, da bei einigen Störungsbildern zeitnahes Handeln erforderlich ist, um größere (Folge-)Problematiken abzuwenden und die Teilhabe der Kinder und Jugendlichen möglichst durchgängig zu erhalten. Nach der ersten fachlichen Einschätzung kann, je nach Störungsbild, entweder eine Weitervermittlung an Fachärzt*innen (ggf. auch an Kliniken) oder mit der KJP in der eigenen Praxis begonnen werden. Dies kann zusätzlich zu einer Entlastung der überfüllten kassenärztlichen Psychotherapiepraxen beitragen.

    Hohe Flexibilität & Attraktivität für Eltern

     Nicht jede Vorstellung von Kindern und Jugendlichen in einer KJP – Praxis führt automatisch zu einer (Verdachts-)Diagnose. Oftmals zeigen Kinder und Jugendlichen auch abweichende Verhaltensweisen, welches nicht pathologisch ist. Dies kann unterschiedliche Ursachen haben und würde nicht zwingend in einer klassischen (Verhaltens-)therapie münden. Dennoch kommt es zu großer Verunsicherung der Eltern/ Sorgeberechtigten, welche dann nach Hilfe suchen. Heilpraktiker für Psychotherapie (KJP) bieten hier eine mögliche Anlaufstelle zur Abklärung der gezeigten Verhaltensweisen/ des emotionalen Befindens der Kinder und Jugendlichen. Eine ausführliche Anamnese kann helfen abzuklären, ob es sich um pathologische Störungen im Kindes- und Jugendalter handelt oder um vorübergehende (entwicklungsbedingte) Abweichungen. Besonders attraktiv ist hier die Tatsache, dass Eltern somit eine erste Einschätzung der Problematik erhalten, worauf dann weitere Schritt folgen können. Bei der Vorstellung der Kinder und Jugendlichen bei Psychotherapeut*innen, welche den Krankenkassen gegenüber verpflichtet sind, müssen alle Angaben (schon während der Probatorik) an die Kassen übermittelt werden. Dieser Verpflichtung unterliegen  HP Psych (KJP) nicht. Dies kann wiederum attraktiv für Eltern sein, da ihr Kind dann keinen Eintrag in die dortige Patient*innenakte erhält und somit keinerlei Stigmatisierung und andere Probleme dadurch bekommen kann (z.B. Offenlegung Krankenakte bei Antrag auf BU-Versicherung; Bewerbung für Beamt*innenlaufbahn und damit verbundener Offenlegung der Krankenakte etc.). Selbst wenn es zu einer psychotherapeutischen Behandlung in der der Praxis (nach HeilprG) kommt, gilt die Schweigepflicht und keine Pflicht zur Übermittlung dieser Daten an Dritte.[6]

    Neben der gut zugänglichen Versorgung durch HP Psych (KJP) steht eine hohe Flexibilät. Eltern/ Sorgeberechtige können, in Absprache mit der/dem behandelnden HP Psych (KJP), sinnvolle Zeiten und Abstände zwischen den Therapiestunden finden. Speziell bei jüngeren Klient*innen ist dies zielführend, da es nicht zu verpasstem Unterricht kommen muss und therapieförderliche Hobbys nicht mit Sitzungsterminen kollidieren, wie es oft in Psychotherapiepraxen (gesetzl. KK) der Fall ist. Zudem ist es als HP Psych (KJP) auch möglich Hausbesuche oder andere Außentermine (interdisziplinärer Austausch – z.B. in der Schule) bei Bedarf wahrzunehmen.

    Insgesamt verfügt eine Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, neben der fachlichen Expertise, über ein hohes Maß an Flexibilität, welche hochgradig attraktiv für Eltern und Kinder ist und zur zeitnahen psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen beiträgt.

    Die Kinder- und Jugendpsychotherapie (nach HeilprG) ist nicht gleichzusetzen mit psychologischer Psychotherapie, aber kann einen wichtigen unterstützenden Beitrag in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen leisten und somit den derzeitigen Überlastungen der Kolleg*innen entgegenwirken.

     

    Dr. phil. Michaela Kurtz-Blietz

    [1] Vgl.: https://www.vfp.de/magazine/freie-psychotherapie/alle-ausgaben/heft-03-2016/behandlung-minderjaehriger-patienten
    [2] N=2895 befragte Familien
    [3] Vgl.: Kaman et al. (2024) Youth Mental Health in Times of Global Crises: Evidence from the Longitudinal COPSY Study, verfügbar unter: https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=5043077
    [4] Vgl.: DGKJP – Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V., offener Brief, 2023, verfügbar unter: https://www.dgkjp.de/wp-content/uploads/230414-Schreiben-an-BMG-betr.-KJP.pdf
    [5] Vgl.: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/kinder-jugendliche-psychische-gesundheit-100.html
    [6] Ausgenommen hiervon sind Fälle von Kindeswohlgefährdung, welche dann an entsprechende Stellen weitergeleitet werden müssen.
  • Quereinsteiger Psychotherapie

    Quereinsteiger Psychotherapie
    Welche Ausbildung nach dem Psychologiestudium ?

    Ausbildung nach dem
    Psychologiestudium
    Das Studium allein genügt nicht

    Ein Psychologiestudium erfolgreich geschafft zu haben, ist eine Super-Leistung. Nur ist das Studium allein noch keine Berufsqualifizierung.

    Wer therapeutisch arbeiten möchte, braucht eine Zusatzausbildung. Die meisten denken hier an die Fortbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten. Allerdings lohnt es sich, genau hinzusehen. Denn die Probleme, welche die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten mit sich bringt, werden oft unterschätzt- und ebenso die beruflichen Chancen des Psychologischen Psychotherapeuten (vgl. dazu den Spiegel Online-Artikel ).

    Alternativen
    zum psychologischen Psychotherapeuten

    Wer ein Psychologie Masterstudium mit Schwerpunkt in klinischer Psychologie abgeschlossen hat, kann beim zuständigen Gesundheitsamt zu Zulassung zur Ausübung der Psychotherapie nach Heikparktikergesetz beantragen.

    Rechtlich bedeutet das: Auf dem späteren Praxisschild darf nicht „Psychotherapeut/in“ oder „Psychologische/r Psychotherapeut/in“ stehen (das wäre nur nach erfolgreicher Fortbildung als psychologischer Psychotherapeut möglich). Die Angabe „Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz“ ist allerdings möglich, ebenso die Angabe von bestimmten Methoden und Verfahren, wofür der/die Praxisinhaberin besonders qualifiziert ist.

    Das einzige Problem: Das Psychologiestudium vermittelt zwar viele detaillierte Kenntnisse zu Diagnostik und psychischen krankheitsbildern, gibt aber den Studierenden keine methodischen Grundlagen an die Hand, um tatsächlich therapeutisch mit Klienten arbeiten zu können.

    Es stellt sich also die Frage, wie man sich die methodischen Kenntnisse für den Umgang mit Patienten erarbeitet.

    Ausbildung nach dem Psychologiestudium:
    Die richtige Wahl treffen

    Die erste Frage, die sich stellt, ist: Soll es die Fortbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten sein oder nicht? Hier stehen die drei Regelverfahren zur Auswahl, die von den Krankenkassen akzeptiert werden: Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Therapie und Verhaltenstherapie. Zu den Vor- und Nachteilen vgl. auch den Beitrag unter diesem Link.

    Wer nicht auf den Psychologischen Psychotherapeuten festgelegt ist, kann aus einer Vielzahl möglicher Aus- und Fortbildungen wählen.

    Wichtigstes Entscheidungskriterium dürfte hier sein: Mit welcher Aus- bzw. Fortbildung kann ich später tatsächlich inhaltlich mit Patienten arbeiten und welche Aus- bzw. Fortbildung qualifiziert mich so weit, dass ich gegenüber anderen Angeboten auf dem Markt für Psychotherapie ein Alleinstellungsmerkmal habe und tatsächlich gebraucht werde.

    Die zweijährige Fortbildung an der Akademie für Sexualtherapie (AKST) kann hier die richtige Entscheidung sein, da sie den methodischen Einstieg in viele Therapiekonzepte bietet (Elemente aus der Gesprächstherapie, tiefenpsychologisch fundierten Therapie, Gestalttherapie, Trauma-Therapie u.a.), die sich später jeweils noch individuell vertiefen lassen. Zudem eröffnet sie den beruflichen Einstieg in ein Gebiet, welches durch kassenfinanzierte Therapieangebote nicht abgedeckt ist und wo es eine hohe Selbstzahlerquote gibt.

    Ausführliche Informationen zur zweijährigen Fortbildung Sexualtherapie an der Akadmie für Sexualtherapie (AKST) finden Sie unter diesem Link.
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    Wenn Sie dazu Fragen haben, können Sie sich gern an mich wenden.

    Dr. rer. biol. hum. Michael Petery

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    Akademie für Sexualtherapie (AKST)
    Dr. rer. biol. hum. Michael Petery
    Schlossparkpassage 3

    98646 Hildburghausen

    Tel. 03685/7124029

    michael@petery.eu

     

    Zuletzt aktualisiert am 15.09.2017.
    Verfasser: Dr. Michael Petery.
  • Soziale Arbeit und Psychotherapie

    Soziale Arbeit und Psychotherapie als Berufsziel

    Wie kann ich mit dem Studium Soziale Arbeit psychotherapeutisch tätig werden?

    Berufsziel Soziale Arbeit und Psychotherapie

    Soziale Arbeit und Psychotherapie: Der Gedanke liegt nahe: Menschen, die Soziale Arbeit studieren, haben ein vertieftes Verständnis für psychische Probleme und eine gut geschulte Empathie, um sich in ihre Mitmenschen einzufühlen und ihnen zu helfen.

    Insofern war es auch logisch, dass ein Bachelorstudium Soziale Arbeit vor dem 1. September 2020 ausreichte, um zumindest die Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in beginnen zu dürfen. Diese Möglichkeit ist seither für neue Absolvent*innen des Studiums Soziale Arbeit gesetzlich nicht mehr gegeben.

    Studium Soziale Arbeit und Psychotherapie als Berufsziel

    Trotz dieser gesetzlichen Neuregelung bietet sich Psychotherapie weiterhin als eine große berufliche Chance für Absolvent*innen eines Bachelorstudiums in Sozialer Arbeit an. Die Zulassung zum Heilberuf erfolgt dann durch die Überprüfung Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz beim örtlichen Gesundheitsamt.

    Da diese Überprüfung mittlerweile einen sehr hohen fachlichen Standard hat (inhaltlich vergleichbar mit der Approbationsprüfung für psychologische Psychotherapeut*innen) ist es sinnvoll, sich auf diese Prüfung durch einen qualifizierten Kurs vorzubereiten, wie zum Beispiel durch das 1. Studienjahr an der AKST. Hier lernen die Studierenden alle psychischen Störungsbilder nach ICD-10/11 inkl. zahlreichen Fallbeispielen und den Originalfragen der schriftlichen Prüfungen aus den letzten 10 Jahren. Zusätzlich zur allgemeinen Vorbereitung auf das Berufsziel Psychotherapie kommt die Vertiefung im Bereich Sexualtherapie, die sehr wichtig ist, um sich später im Berufsleben im Vergleich zu anderen psychotherapeutischen Praxen besser positionieren zu können.

    Die Chance Selbständigkeit

    Durch diese Vorbereitung haben auch Absolvent*innen des Studiums Soziale Arbeit nach bestandener Überprüfung Psychotherapie die Chance, eine eigene Praxis zu eröffnen und den Schritt in die berufliche Selbständigkeit zu gehen, was ansonsten mit diesem Studium eher selten gelingt.

    Die Selbständigkeit ist sicherlich nicht unbedingt jedermanns Sache, hat aber doch einige Vorteile: flexible Arbeitszeiten, partiell auch Online-Tätigkeit und langfristig meist auch eine bessere Bezahlung.

    Der Bedarf an freier Psychotherapie wird aller Wahrscheinlichkeit nach in den nächsten Jahren erheblich zunehmen, da die ambulante und kassenfinanzierte Regelversorgung für Psychotherapie in den meisten Regionen Deutschlands wegen Therapeut*innenmangel nur noch auf dem Papier gewährleistet ist. Durch eine zusätzliche Spezialisierung, wie etwa Sexualtherapie, ist das Alleinstellungsmerkmal noch höher: in vielen Regionen finden sich trotz hohen Bedarfs überhaupt keine Praxen mit diesem Spezialgebiet (siehe Wikipedia).

    Absolvent*innen des Studiengangs Soziale Arbeit sind bei der AKST herzlich willkommen! Auf Wunsch sende ich Euch gern weitere Informationen: michael@petery.eu

    Dr. hum. biol. Michael Petery

  • Zulassung Psychotherapie ohne ECTS-Punkte?

    Zulassung Psychotherapie ohne ECTS-Punkte?

    Viele Psychologie-Studiengänge an deutschen Universitäten (wie z.B. auch an der FernUni Hagen) bieten das Psychologie-Studium an, ohne dass eine ausreichende Anzahl von ECTS-Punkten in klinischer Psychologie eingeschlossen ist, die für die weiterführende Ausbildung als psychologische/r Psychotherapeut/in notwendig sind. Damit ist der Weg in die eigene psychotherapeutische Praxis aber noch nicht endgültig verschlossen.

    Auf der gemeinsamen Veranstaltung mit dem Fachschaftsrat Psychologie der FernUni Hagen am 1. September 2023 berichteten Dr. Michael Petery (AKST), Serpil Beltran-Ollero (Psychologin M.Sc., FernUni Hagen) und Tim Nik (Psychologe M.Sc.) über die Möglichkeiten, welche die Überprüfung nach Heilpraktikergesetz für Psychologen bietet.

    Zulassungswege Psychotherapie in Deutschland

    Rechtlich gibt es in Deutschland verschiedene Wege, die Heilerlaubnis Psychotherapie zu erwerden. Folgende Berufsgruppen haben diese Zulassung:

    • Jeder approbierte Arzt hat die Zulassung durch die Approbation, auch ohne Zusatzausbildung
    • Jeder psychologische Psychotherapeut mit Approbation, die das Psychologiestudium mit ausreichend ECTS-Punkten voraussetzt und die anschließende Ausbildung an einem privaten Institut
    • Absolventen des neu geschaffenen Studiengangs Psychotherapie nach Erlangung der Approbation
    • Jeder Inhaber einer allgemeinen Heilpraktikererlaubnis
    • Jeder Inhaber einer Erlaubnis zur Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz
    • Absolvent*innen eines Psychologiestudiums mit ausreichend ECTS-Punkten in klinischer Psychologie können in einigen Bundesländern beim Gesundheitsamt auch ohne Überprüfung die Erlaubnis zur Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz erteilt bekommen
    • Absolventen eines Studiums der Pädagogik oder Sozialpädagogik können nach einer Zusatzausbildung die Approbation zur Ausübung der Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen erwerben

     

    Zulassung nach Heilpraktikergesetz als berufliche Chance

     

    Natürlich klingt es auf den ersten Blick befremdlich, nach einem hochkarätigen wissenschaftlichen Hochschulstudium eine Erlaubnis nach Heilpraktikergesetz einholen zu müssen.

    Andererseits ist es beruhigend zu wissen, dass aus Klientensicht nicht die Form der Zulassung eines Therapeuten oder einer Therapeutin entscheidend ist, sondern die fachliche Qualifikation und das menschliche Zueinanderpassen.

    Und hier liegt ein entscheidender Punkt: Zulassung nach Heilpraktikergesetz muss keineswegs Psychotherapie mit einem methodisch und inhaltlich geringeren Anspruch als bei einem/einer Psychotherapeuten/tin mit Approbation bedeuten. Es fehlt hier allerdings weithin an den entsprechenden Fortbildungsmöglichkeiten, die bislang nur psychologischen PsychotherapeutInnen vorbehalten waren.

    Die AKST bietet daher im 1. Studienjahr  ihres Fortbildungsprogramms insgesamt 7 Fortbildungsmodule à 16 x 60min, welche die Klinische Psychologie auf aktuellem Stand der Forschung und im Einklang mit den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. umfassend abbilden. Die dabei erworbenen Kenntnisse eignen sich gut dazu, sich gezielt auf die Überprüfung Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz (nicht zu verwechseln mit der allgemeinen Heilpraktikerprüfung!) vorzubereiten. Diese Überprüfung hat seit Jahren ein ausgesprochen hohes Niveau (mit ca. 70% Durchfallquote) und setzt diagnostische Kenntnisse der ICD 10 bzw. ICD 11 voraus.

    Die AKST bietet aber nicht nur einen solchen Vorbereitungskurs, sondern vermittelt im 2. Studienjahr alles notwendige Fachwissen, um eine eigene psychotherapeutische Praxis mit Spezialisierung im Bereich Sexualtherapie anbieten zu können. Eine solche Spezialisierung ist sinnvoll, um für den eigenen Berufserfolg mit einem geschärften Profil auf dem Therapiemarkt findbar zu sein.

    Zusätzlich sinnvoll: die Fortbildung an der AKST kann auch parallel zum Psychologie-Studium erfolgen, da die Überprüfung beim Gesundheitsamt keinen Studienabschluss voraussetzt. Im Idealfall ist es also möglich, bereits während des Studiums erste Klient*innen in der eigenen Praxis zu empfangen.

    Der Aufbau der eigenen Praxis

    Die Erfahrungen der AbsolventInnen des AKST bestätigen, was seit Jahren in den Medien berichtet wird: für Psychotherapie besteht in Deutschland eine Versorgungsnotlage- das heißt, auch Praxen für Selbstzahler haben in der Regel keine Probleme einen eigenen Kundenstamm aufzubauen. Davon berichtete beim Infoabend ausführlich Serpril Beltran-Ollero, die sofort nach Freischaltung ihrer Praxiswebseite in München die ersten KlientInnen-Anfragen bekam.

    Supervision und lebenslanges Lernen

     

    Ein weiterer wichtiger Aspekt an der AKST ist die ständige (freiwillige) Qualitätskontrolle der AbsolventInnen im Rahmen unserer Supervisionsgruppen und durch Einzelsupervision. Auch damit bauen wir einen Standard auf, der den wissenschaftlichen Erkenntnissen für eine fundeierte und verantwortungsvolle Psychotherapie entspricht.

    Zulassung Psychotherapie ohne ECTS-Punkte- Fazit

     

    Wenn die Kassenzulassung nicht das primäre Ziel ist, kann die Zulassung Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz eine vollwertige Alternative sein. Angesichts des überwältigenden Mangels an Psychotherapieangeboten in Deutschland bietet Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz gute berufliche Chancen- insbesondere für Psychologen, die eine Zulassung Psychotherapie ohne ECTS-Punkte suchen.

    Weitere Infos:

    info@akademie-sexualtherapie.de

  • Sexualtherapie und Sexual Bodywork- ist das beruflich kompatibel?

    Sexualtherapie und Sexual Bodywork

    Sexualtherapie und Sexual Bodywork

    Sexualtherapie und Sexual Bodywork- auf vielen Webseiten finden sich beide Begriffe sehr nah beieinander- und das, obwohl die inhaltlichen und berufsrechtlichen Unterscheide ganz erheblich sind.

    (Artikel in Arbeit)

  • Sexualtherapie heute und gestern

    Sexualtherapie heute und gestern

     

     

     

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    Sexualtherapie heute und gestern

    Die wichtigsten Veränderungen der letzten 20 Jahre

    Sexualtherapie heute: in den letzten 20 Jahren haben sich die Aufgabengebiete entscheidend verändert. Waren noch vor 20 Jahren Paare und mit ihren sexuellen Funktionsstörungen das Hauptklientel in der Sexualtherapie, so sind es jetzt vor allem EinzelklientInnen mit Themen wie sexuelle Orientierung, sexuelle Zwangsgedanken und sexuellen Missbrauchserfahrungen. Das bedeutet, dass sich auch Konzepte in der Ausbildung heutiger SexualtherapeutInnen deutlich verändern müssen.

    Sexuelle Funktionsstörungen als der Klassiker in der Sexualtherapie der 60er und 70er Jahre

    Mit den Forschungen von Masters und Johnson begann die klassische Sexualtherapie als ein medizinisches Verfahren in der Behandlung sexueller Funktionsstörungen: Ejaculatio praecox, Vaginismus, männliche und weibliche Unlust und Orgasmusprobleme.

    Das übliche Setting waren Paarsitzungen, in denen das jeweilige Paar einem Therapeuten oder einer Therapeutin ausführlich über die aktuelle sexuelle Situation berichtete und der Therapeut/die Therapeutin dann sexuelle Übungen als Hausaufgabe bis zur nächsten Sitzung mitgaben.

    Üblicherweise war das Ziel eine „Neuaufsetzung“ der Sexualität- daher begannen die Übungen mit einer Zeit völligen Verzichts auf sexuelle Handlungen, gefolgt von stufenweise eingeführten Berührungs- und Streichelübungen, die schließlich in die Wiederherstellung des gemeinsamen Koitus und des gemeinsam erlebten Orgasmus zielen sollten.

    Ausschlussgründe für eine klassische Sexualtherapie

    Bei dieser „Neuaufsetzung“ der Sexualität war selbstverständliche Voraussetzung, dass außerhalb der sexuellen Funktionsstörung keine weiteren psychischen Probleme vorliegen. So listen Reinhard Maß und Renate Bauer in ihrem Lehrbuch Sexualtherapie von 2016 folgende Ausschlussgründe für eine klassische Sexualtherapie als Paartherapie auf:

    • unvollständige medizinische Abklärung der körperlichen Symptome
    • Parallel laufende andere Psychotherapien bei einem oder beiden Partnern
    • Einnahme von Psychopharmaka
    • Vorhandene Außenbeziehungen mit weiteren Sexualpartnern
    • Aktueller Kinderwunsch
    • Partnerschaft hat erst relativ neu begonnen
    • Es gibt erheblichen Streit in der Partnerschaft
    • Es gibt Anzeichen für eine bevorstehende Trennung
    • Suchterkrankungen eines oder beider Partner
    • Psychische Störungen (schwere Depression, Manien, bipolare Störungen, Demenzen, Suizidalität, bedingt auch Persönlichkeitsstörungen, insbesondere Borderline und narzisstische Persönlichkeitsstörung)

    Damit sind nach meiner Erfahrung nahezu alle KlientInnen ausgeschlossen, die mit einem sexuellen Symptom eine Psychotherapie suchen. Oder umgekehrt: Eine Praxis, die ausschließlich klassische Sexualtherapie für psychisch gesunde Paare mit sexuellen Funktionsstörungen anbietet, müsste die meisten behandlungssuchenden KlientInnen ablehnen und hätte es aus meiner Sicht wirtschaftlich unnötig schwer.

    Themenfelder der Sexualtherapie im Wandel

    Waren es vor 20 Jahren überwiegend Paare, meist im Alter von 40 und älter, die eine Sexualtherapie machen wollten, sind es heute vor allem junge Menschen, oft unter 30 oder sogar unter 20.

    Grund dafür mag sein, dass heutige Paare über 40 deutlich weniger feste moralische Vorstellungen vom „Sex, wie er sein muss“ haben. Das christlich-katholische Ideal, das der Orgasmus bei Mann und Frau gleichzeitig und ausschließlich im Koitus erfolgend sollte, hat definitiv ausgedient. Die meisten Paare haben keine Schwierigkeiten damit, Orgasmen auch außerhalb des Koitus zu erreichen, und sehen die Gleichzeitigkeit auch nicht mehr als unbedingt erstrebenswertes Ziel an.

    Außerdem haben heute die meisten langjährig zusammenlebenden Paare deutlich weniger Schwieirgkeiten, gemeinsam über ihre sexuellen Bedürfnisse zu sprechen, als das bei ihrer Elterngeneration noch der Fall war. Die Sprachunfähigkeit im Bereich Sex war zu Zeiten von Masters und Johnson noch typisch für fast die gesamte Bevölkerung (auch bei psychisch gesunden Menschen!). Und die Überwindung dieser Sprachunfähigkeit war lange Zeit ein großes Aufgabengebiet der Sexualtherapie- das aber in dieser Form heute nicht mehr besteht.

    Wenn heute Menschen eine Sexualtherapie wünschen, dann stehen meist deutlich stärkere psychiche Störungsbilder im Hintergrund. Das zeigt auch ein Blick auf die Vortragsthemen auf den Kongressen der beiden großen sexualwissenschaftlichen Fachgesellschaften DGfS und DGSMTW in den letzten Jahren.

    Typische Arbeitsfelder in der Sexualtherapie heute

    Typische Anfragen nach einer Sexualtherapie sind die folgenden Themenfelder:

      • sexueller Interesseverlust im Zusammenhang mit einer depressiven Episode: Depressionen und damit implizit auch negative Gedanken über die eigene Sexualität haben insbesondere seit der Corona-Epidemie bei jungen Erwachsenen massiv zugenommen
      • Zwangsgedanken in Bezug auf die eigene Sexualität, z.B. homosexuelle Zwangsgedanken (HOCD), pädophile Zwangsgedanken (POCD), transsexuelle Zwangsgedanken (TOCD), Zwangsgedanken in Bezug auf die eigene Beziehung (ROCD)
      • Sexuelle Ängste und Versagensängste in Bezug auf die eigene Leistungsfähigkeit- insbesondere bei Männern mit hohem Pornokonsum in der Pubertät und falschen Vorstellungen über die menschliche Sexualität (Pornos werden als Lebenswirklichkeit interpretiert und nicht als „Märchen für Erwachsene“)
      • Sexualprobleme, verursacht durch Suchterkrankungen, insbesondere Alkohol und Cannabis
      • Sexualprobleme im Zusammenhang mit Persönlichkeitsstörungen, insbesondere Borderline, z.B. Nähe-Distanz-Problematik, übertriebene Eifersucht, unkontrollierte Wutausbrüche gegenüber dem/der Partner/in
      • Sexualprobleme als Folge von Missbrauchserfahrungen
      • Homosexualität und Coming out
      • Transgender und geschlechtliche Identität
      • Probleme in Bezug auf die eigene sexuelle Präferenz, insbesondere bei pädophiler Präferenz: die Arbeit mit pädophilen Straftätern entwickelt sich seit einigen Jahren immer mehr zu einer wichtigen Aufgabe im Bereich Sexualtherapie

      Fazit: Die Änderungen als Herausforderung an die psychotherapeutische Ausbildung

      Heutige SexualtherapeutInnen brauchen ein weit größeres Wissen um die gesamte Skala der Störungsbilder als noch vor 20 Jahren. Dabei sollten sie über ein Fachwissen verfügen, das sich inhaltlich nicht von psychologischen PsychotherapeutInnen unterscheidet und auf einer guten Fähigkeit zur Diagnostik nach ICD-10 bzw ICD-11 fusst und sich an den DGPPN-Leitlinien orientiert. Das Studienangebot der AKST bietet dazu eine umfassende Orientierung.

      Eine Ausbildung, die ausschließlich auf die sexuelle Beratung psychisch gesunder Paare abzielt, ist nicht mehr zeitgemäß.

      Wenn Sie Fragen dazu haben, freue ich mich über Ihre Mail an:

      michael@petery.eu

      Dr. Michael Petery

  • Corona-Virus und Akademie für Sexualtherapie

    de.123rf.com/photo_ 25208775 Denis Ismagilov  

    Die Umgangsregeln der Akademie für Sexualtherapie mit dem Coronavirus

    1. Der Schutz der Gesundheit von Studierenden und Dozenten steht an erster Stelle. Daher verfolgen wir die aktuellen Entwicklungen genau und richten uns in allen Entscheidungen nach den behördlichen und gesundheitsamtlichen Vorgaben.
    2. Unsere Veranstaltungen vor Ort werden abgesagt, sobald eine entsprechende behördliche Anordnung vorliegt oder unsere Kursleiter selbst erkrankt sind. In diesem Fall werden die TeilnehmerInnen umgehend von uns informiert. Akls Alternative wird die Veranstaltung zum gleichen zeitpunkt als Online-Seminar angeboten.
    3. So es keine behördlich angeordnete Absage gibt, finden die Veranstaltungen statt. Wer Sorge hat, persönlich zu kommen, kann auf die Möglichkeit zurückgreifen, sich per Videokonferenz hinzuzuschalten.
    4. Außerdem besteht die Möglichkeit, den entfallenen Kurs kostenlos ein Jahr später nachzuholen.
    5. Alle bereits erkrankten TeilnehmerInnen werden gebeten, von unseren Veranstaltungen fernzubleiben und sich – so die gesundheitliche Verfassung das erlaubt- statt dessen online über Video-Konferenz zuzuschalten.
    6. Für alle Rückfragen wenden Sie sich am besten per Mail an uns: michael@petery.eu

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